Wie schützt man sich vor Langfingern?
Tatort Weihnachtsmarkt
Auf Weihnachtsmärkten haben Diebe oftmals leichtes Spiel, denn das dichte Gedränge und die Dunkelheit sind geradezu optimale Voraussetzungen, um unbemerkt ein Portemonnaie aus einer Tasche zu fischen.
Beliebt: Drängler-, Rempler- oder Beschmutzertrick
Langfinger gehen dabei oft mit bestimmten Tricks vor. Entweder drängeln sie sich an den Besuchern des Weihnachtsmarkts vorbei oder rempeln sie bewusst an, halten dabei Körperkontakt und stehlen so unbemerkt Wertsachen.
Deshalb ist es ratsam, Kreditkarten, Geldscheine, Handys oder Schlüssel nicht in der Hosen- oder Jackentasche zu verstauen, sondern in Innen- oder Bauchtaschen und Brustbeuteln unterzubringen. Sie sind für Diebe schwer zugänglich und somit eine sicherere Aufbewahrungsmöglichkeit.
Eine raffinierte Diebestechnik ist der Beschmutzertrick. Gerade auf Weihnachtsmärkten hat fast jeder etwas zu essen oder zu trinken in der Hand - auch ein Taschendieb. Dieser verschüttet absichtlich einen Schluck Glühwein, hilft dann beim Säubern der Jacke oder Hose und greift währenddessen in Ihre Taschen. Wachsamkeit ist also geboten.
Beliebt ist auch der Geldwechseltrick: Der Dieb bittet um das Wechseln von Münzen. Während das Opfer im Kleingeldfach kramt, stiehlt der Dieb Scheine aus dem Portemonnaie.
Besonders auf Taschen und Rucksäcke aufpassen
Besonders aufpassen sollten Sie auf Taschen oder Rücksäcke. Empfehlenswert ist es, diese immer geschlossen zu halten und am besten an der Körpervorderseite unter dem Arm mit sich zu führen. Vor allem bei Taschen ist darauf zu achten, dass die Verschlussseite zum Körper getragen wird.
Wenn man Opfer eines Diebstahls geworden ist
Wenn man - trotz aller Vorsicht - Opfer eines Diebstahls geworden ist, sollte man sich unverzüglich an die Polizei wenden. Wenn Ausweise fehlen, ist es empfehlenswert, den Verlust direkt dem zuständigen Amt mitzuteilen. Gestohlene Kreditkarten sollten beim bundesweit zuständigen Sperrnotruf unter der Rufnummer 116 116 sofort gesperrt werden. Beim Diebstahl eines Handys ist es ratsam, die SIM-Karte beim Netzbetreiber sperren zu lassen, damit die Täter nicht auf Kosten des Opfers telefonieren können.
Gibt es bei Taschendiebstahl einen Versicherungsschutz?
Wer kommt für den entstandenen Schaden auf? In der Regel ist Taschendiebstahl nicht versichert. Allerdings gibt es einige Versicherungsunternehmen, die entsprechenden Schutz über die Hausratversicherung anbieten. So hat beispielsweise die Württembergische Versicherung hierfür das Modul Betrug & Cyber entwickelt, das vor finanziellen Schäden unter anderem durch Trick-, Täuschungs- und Taschendiebstahl schützt.
Ein Tipp: Beim Abschluss einer Hausratversicherung sollte man sich informieren, welche Leistungen das jeweilige Angebot umfasst. W&W/nd
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