Urheberrechtsverletzung durch Verlinkung

Landgericht Hamburg bestätigt Linkhaftung / Juristen: Urteil könnte gravierende Folgen auf Informations- und Kommunikationsfreiheit im Internet haben

  • Lesedauer: 2 Min.

Internetseiten mit kommerzieller Ausrichtung – also auch Nachrichten- und Informationsportale – müssen sich künftig zweimal überlegen, ob und welche Inhalte sie durch Links weiterverbreiten. Das zumindest geht aus einem Beschluss des Landgerichts Hamburg hervor, den die Kanzlei Spirit Legal nun veröffentlicht hat. In dem Fall ging es um eine Urheberrechtsverletzung durch die Verlinkung auf ein rechtswidrig veröffentlichtes Bild.

Der Betreiber der beklagten Internetseite hatte auf ein Bild verwiesen, in das nachträglich und ohne Wissen des Fotografen UFO-ähnliche Objekte hineinmontiert wurden. Der klagende Fotograf hatte weder sein Einverständnis zur Verbreitung seines Bildes, als auch der Fotomontage gegeben. Nach Auffassung des Gerichts hatte sich mit der Verbreitung des Bildes also auch der Antragsgegner strafbar gemacht. Auch Unwissenheit über die rechtswidrige Veröffentlichung, sowie Abwandlung des Bildes ließen die Hamburger Richter nicht gelten.

Damit ist das Landgericht Hamburg das erste deutsche Gericht, dass eine ähnliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem September diesen Jahres bestätigt. Der EuGH hatte darin festgestellt, dass die Verlinkung auf eine Seite mit Urheberrechtsverletzungen möglicherweise rechtswidrig ist, wenn die Seite eine »Gewinnerzielungsabsicht« ausweist.

Das nun gefällte Urteil könnte mittelfristig negative Auswirkungen auf die Informations- und Kommunikationsfreiheit im Internet haben, wie der Rechtsanwalt der Leipziger Kanzlei, die das Urteil erstritten hat, Jonas Kahl, gegenüber Meedia sagte: »Diese Entwicklung der Rechtsprechung zur Linkhaftung erschüttert das Internet in seinen Grundfesten. Es ist anzunehmen, dass der Einzelne künftig im Zweifel darauf verzichten wird, einen Link zu setzen, anstatt die Zielseite eingehend zu überprüfen oder sich einem Haftungsrisiko auszusetzen.«

Auch auf den Bereich der politischen Meinungsbildung könnte das Urteil nach Kahl Auswirkungen haben. So sei noch unklar, ob sich die Entscheidung auch auf soziale Netzwerke anwenden lässt. »Dies gilt insbesondere für Accounts und Fanpages von Unternehmen und Organisationen.« fbr

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal