Mehr Befugnisse für die Bundespolizei

Um Drohnen und Spähsoftware geht es diesen Donnerstag im Bundestag

  • Ruta Dreyer
  • Lesedauer: 2 Min.
Ein Fahrzeug der Bundespolizei – auf dem Weg Richtung überwachte Gesellschaft.
Ein Fahrzeug der Bundespolizei – auf dem Weg Richtung überwachte Gesellschaft.

»Mit der Modernisierung des Bundespolizeigesetzes machen wir unseren Staat handlungsfähiger«, meint Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zum von ihm vorgelegten Gesetzentwurf. Dessen erste Lesung findet am Donnerstag im Bundestag statt. Das Bundespolizeigesetz legt die Zuständigkeiten und die rechtliche Stellung der Bundespolizei fest. Mit ihren rund 55 000 Beschäftigten ist diese – anders als die Polizei der Länder – für den Schutz der Grenzen, Flughäfen und Bahn verantwortlich. Hinzu kommt die Sicherheit auf See. Da weite Teile des Gesetzes aus dem Jahr 1994 stammen, will es die Regierung grundlegend umstrukturieren. Dabei argumentiert sie mit einem veränderten Sicherheitsstand. Die Bundespolizei brauche »Befugnisse, die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen«, wie beispielsweise durch Cyberangriffe.

Die neuen Befugnisse, die die Bundespolizei erhalten soll, lassen sich schier endlos aufzählen. Sie soll Drohnen als Sensorträger einsetzen können, auch um andere Drohnen aufspüren und abwehren zu können. Trifft sie auf ausreisepflichtige, nicht geduldete Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich, soll sie für diese Abschiebungshaft bei Gericht beantragen können. Sie soll Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote aussprechen und verdachtsunabhängig in Waffen- und Messerverbotszonen im Bahnbereich kontrollieren können. Auch soll sie Personen ohne einen verpflichtenden Rechtsbeistand präventiv in Gewahrsam nehmen können.

Die Deklarierung als »präventiv« zieht sich wie ein roter Faden durch die Maßnahmenbegründungen. Auch verschiedene Überwachungsmaßnahmen bezeichnet die Bundesregierung als solche. Dazu gehören zum Beispiel der Einsatz von Bewegungsmeldern, Peilsendern und GPS-Ortung. Die Bundespolizei soll längerfristig observieren und verdeckt Ton- und Bildaufnahmen anfertigen können. Die Gesetzesreform soll zudem eine »Quellen-Telekommunikationsüberwachung« ermöglichen. Damit ist eine Art digitaler Einbruch gemeint: Behörden installieren eine Spähsoftware auf einem IT-System, wie einem Smartphone. Diese kann theoretisch einen großen Teil des Privatlebens der betroffenen Person festhalten. Zukünftig bräuchte es zudem keine Anhörung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz mehr, um eine Datei mit personenbezogenen Daten zu erstellen. Auch soll die Bundespolizei mobile Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte einsetzen können.

Die Reform des Bundespolizeigesetzes reiht sich in einen allgemeinen Trend der verschärften Polizeigesetze ein. Erst Anfang Dezember hatte das Berliner Abgeordnetenhaus eine weitreichende und vielfach kritisierte Reform des Berliner Polizeigesetzes beschlossen.

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