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Selbst zahlt der Mann?

Mietrecht: Renovierung

  • Lesedauer: 2 Min.

Renovierungen stehen dem Mieter in der Regel zu - wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Frische Farbe, neuer Teppich: 81 Prozent der deutschen Mieter würden für Renovierungs- und Modernisierungskosten in ihrer Wohnung selbst aufkommen - auch wenn der Vermieter nichts dazu zahlt. Knapp jeder Fünfte lehnt eigene Investitionen in der Mietwohnung komplett ab.

Dass die Wände einen frischen Anstrich oder eine neue Tapete brauchen, haben die meisten Mieter beim Umzug eingeplant: 63 Prozent würden dafür selbst in die Tasche greifen. Auch in Sachen Küche wären 38 Prozent der Befragten zu Eigeninvestitionen bereit - als Neuanschaffung oder als Ablöse vom Vormieter. 30 Prozent der Mieter würden sogar die Kosten für Laminat, Parkett oder einen neuen Teppich selbst übernehmen. Für Badarmaturen und neue Steckdosen würde noch jeder vierte Befragte ins eigene Portemonnaie greifen. Rund jeder Fünfte wäre immerhin noch bereit, für Einbruchschutz und energiesparende Heizungsthermostate Geld auszugeben.

Ergebnisse im Überblick

Frage: Welche nicht zwingend notwendigen Renovierungen und Anschaffungen wären Sie als Mieter bereit zu bezahlen, wenn der Vermieter dies nicht übernimmt?

Tapezieren bzw. Streichen von Wänden: 63 Prozent
neue Küche: 38 Prozent
neue Bodenbeläge: 30 Prozent
Badarmaturen: 27 Prozent
Steckdosen/Schalter/andere Elektrik: 26 Prozent
Einbruchschutz: 21 Prozent
energiesparende Heizungsthermostate: 18 Prozent
Umbauten (Wand einziehen/versetzen): 4 Prozent
Durchlauferhitzer/Boiler/Etagenheizung: 4 Prozent
neue (energiesparende) Fenster: 3 Prozent
nicht bereit, für diese Maßnahmen zu zahlen: 19 Prozent

Prinzipiell lohnt es sich bei Renovierungen, aber auch bei Modernisierungen der Wohnung das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und beispielsweise einen Zuschuss auszuhandeln.

Das steht dem Mieter zu

Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, die Wohnung in Schuss zu halten. Allerdings enthalten die meisten Mietverträge eine Renovierungsklausel, die regelt, dass der Mieter sogenannte Schönheitsreparaturen selbst zu erledigen hat. Dazu gehören vor allem Malerarbeiten in der Wohnung, nicht jedoch das Abschleifen von Parkett oder das Streichen der Fensterrahmen von außen. Hat der Mieter jedoch etwas selbst beschädigt, muss er auch dafür aufkommen.

Nähere Informationen finden Mieter und Vermieter im Ratgeber von immowelt.de unter dem Link: https://ratgeber.immowelt.de/ schoenheitsreparaturen

Für die von immowelt.de beauftragte, repräsentative Studie »Wohnen und Leben 2016« wurden im Februar 2016 deutschlandweit 1000 Personen (Online-Nutzer) ab 18 Jahren befragt.

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