Reporter ohne Grenzen scheitern mit Klage

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Leipzig. Die Organisation Reporter ohne Grenzen ist mit einer Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) gescheitert. Sie hatte die Feststellung erreichen wollen, dass der Geheimdienst mit dem Überwachen von E-Mails des Vereins das Fernmeldegeheimnis und damit das Grundgesetz verletzt habe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies dies allerdings ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Eine Klage dieser Art müsse sich auf einen konkreten Sachverhalt beziehen, der den Kläger betreffe. Der BND habe jedoch keinen einzigen E-Mailverkehr von Reporter ohne Grenzen als »nachrichtendienstlich relevant« behandelt. dpa/nd

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