Freispruch nach Aufruf: »An die Wand stellen«
Stendal. Das Landgericht Stendal hat einen früheren AfD-Funktionär aus Salzwedel vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Der 44-Jährige hatte im Internet dazu aufgerufen, politisch Andersdenkende »an die Wand zu stellen«. Aus Sicht der Richter erfüllte die Äußerung nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, wie ein Sprecher des Landgerichts Stendal am Donnerstag sagte. Der Aufruf richte sich nicht, wie im Paragrafen vorgesehen, gegen eine klar abgrenzbare Gruppe. Damit entschieden die Richter in der Berufungsverhandlung anders als die erste Instanz. Das Amtsgericht Gardelegen hatte das frühere Mitglied eines AfD-Kreisvorstandes im März wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. dpa/nd
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