Freispruch nach Aufruf: »An die Wand stellen«
Stendal. Das Landgericht Stendal hat einen früheren AfD-Funktionär aus Salzwedel vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Der 44-Jährige hatte im Internet dazu aufgerufen, politisch Andersdenkende »an die Wand zu stellen«. Aus Sicht der Richter erfüllte die Äußerung nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, wie ein Sprecher des Landgerichts Stendal am Donnerstag sagte. Der Aufruf richte sich nicht, wie im Paragrafen vorgesehen, gegen eine klar abgrenzbare Gruppe. Damit entschieden die Richter in der Berufungsverhandlung anders als die erste Instanz. Das Amtsgericht Gardelegen hatte das frühere Mitglied eines AfD-Kreisvorstandes im März wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. dpa/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.