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Dragonerareal: Investor ficht Rückabwicklung an

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Käufer des Dragonerareals in Kreuzberg will sich gerichtlich gegen die Rückabwicklung des Verkaufs wehren. Das wurde am Donnerstag im Haushaltsausschuss des Bundestages bekannt. Lisa Paus, Bundestagsabgeordnete der Grünen, führte das auf die fehlende Klausel zum Parlamentsvorbehalt im Kaufvertrag zurück. »Wenn im Vertrag gestanden hätte, dass der Bundesrat auch zustimmen muss, dann wäre der Verkauf gar nicht zustande gekommen«, sagte sie. »Ich hoffe, dass sich aus der Rückabwicklungsklausel jetzt nicht Schadenersatzzahlungen zu Ungunsten der Steuerzahlerinnen und -zahler ergeben.« Das dürfe aber kein Hinderungsgrund sein, den Verkauf des Dragonerareals rückabzuwickeln. Ein österreichischer Investor hatte das Areal von der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) gekauft. Berlin hatte gegen den Verkauf protestiert, weil es eine stadtgerechte, soziale Bebauung selbst in die Hand nehmen möchte. jot

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