Fahrverbot künftig als Bestrafung möglich
Berlin. Straftaten sollen künftig auch mit Fahrverboten geahndet werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf des Bundesjustizministeriums. Damit soll es Gerichten ermöglicht werden, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu verhängen. »Dadurch geben wir den Strafgerichten ein zusätzliches Mittel an die Hand, um zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken«, erklärte Justizminister Heiko Maas (SPD). Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart, dass das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht bei Menschen eingeführt werden soll, »für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt«. AFP/nd
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