Fälschung gehört zerstört

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Das Landgericht Berlin hat einen Kunstsammler dazu verurteilt, ein gefälschtes Bild des Malers Hermann Max Pechstein, das er für eine Auktion an eine Kunsthändlerin abgegeben hatte, vernichten zu lassen.

Der Besitzer hatte der Händlerin das Bild »Strandszene mit Boot«, das mit dem Jahresschriftzug »1914« und dem Akronym »HMP« gekennzeichnet war, zusammen mit einer originalen Kaltnadelradierung übergeben. Die Händlerin fand später heraus, dass »Strandszene mit Boot« eine Fälschung sein muss, weil für das Bild ein Weißton verwendet wurde, den es 1914 noch gar nicht gegeben hat. Daraufhin sollte der Besitzer das Bild entweder als Fälschung kennzeichnen oder vernichten, beides lehnte er ab und klagte stattdessen auf die Herausgabe beider Werke. Die Radierung erhielt er bereits im März 2015 zurück. An dem Rechtsstreit hatten sich auch die Inhaber des Urheberrechts des Künstlers Pechstein beteiligt. nd

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