Bloß keine Eile in der Mainzer Spendenaffäre

Bundestag lässt Zeitplan der Prüfung völlig offen

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Mainz. Die Prüfung von möglicherweise unzulässigen Spenden an die CDU in Rheinland-Pfalz durch den Bundestag dauert an. »Zu dem bislang bekannten Sachverhalt haben sich relevante Fragen ergeben, die vor einer abschließenden rechtlichen Würdigung zu klären sind«, sagte eine Parlamentssprecherin dieser Tage. Der Bundestag lässt den Zeitplan der Prüfung noch offen: Eine zeitliche Einschätzung sei nicht möglich, sagte die Sprecherin.

»Die CDU Rheinland-Pfalz hat alles, was in ihrer Möglichkeit steht, dazu beigetragen, dass der Sachverhalt aufgeklärt wird«, erklärte ein Sprecher des CDU-Landesverbands in Mainz. »Alle vorliegenden Informationen sind an den Deutschen Bundestag gegangen, der darüber unabhängig entscheiden wird.«

Dabei geht es um rund 107 000 Euro Spenden an die CDU Cochem-Zell von 1999 bis 2015 sowie um zwei Spenden von insgesamt 18 500 Euro an die CDU Rheinland-Pfalz im Jahr 2010. Der frühere Geheimagent Werner Mauss gilt als Schlüsselfigur: Er steht laut seinem Anwalt Gero Himmelsbach hinter 82 000 Euro Zuwendungen, die über den Anwalt Franz Hansen oder dessen Kanzlei kamen. Bei rund 44 000 Euro, die womöglich illegal sind, handelt es sich laut CDU um weitergeleitete Spenden der Anwälte Hansen - laut Himmelsbach Vertrauensanwalt von Mauss - und Birgit Varwig sowie um Spenden eines Richard Nelson. Dieser ist nach Ansicht von CDU-Generalsekretär Patrick Schnieder mit Mauss identisch.

Parteien dürfen keine anonymen Spenden von über 500 Euro annehmen. Die Christdemokraten haben nach ihrer Darstellung erst im Nachhinein erfahren, dass es sich bei den Zahlungen um Spenden Dritter handelte. Der damalige Schatzmeister Peter Bleser hatte im Oktober gesagt, dass die Spenden von einem Treuhandkonto gekommen seien, sei aus den Bankbelegen »in keinster Weise« erkennbar gewesen. Als weitere möglicherweise unzulässige Spenden an den Kreisverband Cochem-Zell aufgetaucht waren, sagte Generalsekretär Schnieder, die CDU habe angenommen, die Anwälte hätten selbst gespendet.

Vor rund sechs Jahren musste die Landes-CDU eine Millionenstrafe zahlen, weil im Landtagswahlkampf 2006 Steuergeld illegal aus der Fraktionskasse verwendet wurde. dpa/nd

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