Medienkampagne im Sinne der NPD

Ulrich Schneider hält das Verbotsverfahren gegen die Nazipartei für unbedingt notwendig

  • Ulrich Schneider
  • Lesedauer: 3 Min.

Für den 17. Januar 2017 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Urteil im NPD-Verbotsverfahren angekündigt. Doch schon jetzt diskutieren die Medien über eine angebliche Ablehnung und präsentieren Gründe, warum es kein anderes Urteil habe geben können. Wäre es nicht richtiger, erst einmal auf die Genese des Verfahrens einzugehen?

Das Verbotsverfahren gegen die NPD hat eine lange Vorgeschichte, die in der vorgeblichen »Tagesaktualität« schnell vergessen wird. Schon seit Gründung der neofaschistischen NPD erklärten Antifaschisten in der alten Bundesrepublik, dass diese Partei insbesondere wegen Grundgesetz Artikel 139 (Rechtskraft der alliierten Regelungen zur Befreiung von Faschismus und Militarismus) verfassungswidrig ist. Doch die Partei passte so sehr in das politische Konzept, dass man 1990 bei der Übernahme der DDR eher daran dachte, den Artikel 139 als »obsolet« zu streichen, als die NPD zu verbieten. So entwickelte die NPD sich insbesondere in den neuen Ländern zu einem politischen Machtfaktor und bildete den Nukleus der gewaltbereiten neofaschistischen und rassistischen Szene.

Zur Person

Ulrich Schneider ist Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten.

Deshalb initiierte die VVN-BdA vor zehn Jahren ihre »nonpd«-Kampagne mit der Forderung an den Bundestag, endlich einen Verbotsantrag gegen diese Partei zu stellen. Auch wenn diese Forderung selbst unter Linken umstritten war, da man doch nicht »an den Staat appellieren« könne, auf administrativem Wege das Problem des Neofaschismus zu lösen, erreichte die Kampagne eine große Dynamik. 175 000 Menschen unterstützten die Forderung - auch ein Grund, dass die Verbotsdebatte an Schwung gewann.

Der erste Verbotsantrag, den Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat gemeinsam auf den Weg brachten, wurde 2003 bekanntermaßen nicht wegen inhaltlicher Fragen, sondern wegen formaler Mängel abgewiesen, da der Staat nicht bereit war, seine V-Leute innerhalb der NPD aufzugeben. Das Gericht meinte deshalb, nicht überprüfen zu können, ob die inkriminierten Aussagen originär der NPD zuzuordnen seien oder nicht. Statt nun jedoch die Bezahlung von NPD-Funktionären durch die Verfassungsschutzämter einzustellen, ließ man bei einem neuen Anlauf die Bundesländer allein. Diese reichten im Herbst 2013 den neuen Verbotsantrag ein und konnten mit vielen guten Gründen den verfassungswidrigen Charakter von Programmatik und Praxis der NPD nachweisen. Auch im mündlichen Verfahren im Frühjahr 2016 wurde von Fachleuten diese Position gestützt, wobei »Experten« wie Eckhard Jesse die Verteidigungslinie der NPD bedienten, die Partei sei zwar im Kern gegen die Verfassung, aber zu »unbedeutend«, um eine Bedrohung unserer Demokratie darzustellen, und müsse daher überhaupt nicht verboten werden.

Die mediale Kampagne seit vergangenem Dezember folgt dieser Verteidigungslinie und liefert weitere Varianten. »Juristische Experten« spekulieren angesichts der unterschiedlichen politischen Präsenz der NPD über ein regionales Teilverbot der Partei. Sie beziehen sich dabei auf die inhaltliche Tendenz der mündlichen Beweisaufnahme. Dabei kennt das deutsche Parteiengesetz eine solche Möglichkeit überhaupt nicht. Andere erwarten ein negatives Urteil, da es im europäischen Recht kein Parteienverbot gebe, wobei die NPD doch für sich das deutsche Parteienprivileg in Anspruch nimmt.

Medien berufen sich auf »Insider-Wissen«, auf »informierte Kreise« und auf angebliche Pläne der Bundesregierung über eine Reaktion nach der Ablehnung des NPD-Verbotes. Keiner von ihnen machte sich jedoch die Mühe, noch einmal den inhaltlichen Kern des Verbotsantrages zu zitieren und die sich daraus ableitende Verpflichtung für die Verteidigung der Grundrechte und die Bekämpfung des neofaschistischen Rassismus zu unterstreichen. Man hat fast den Eindruck, als solle mit diesen Spekulationen ein negatives BVerfG-Urteil publizistisch vorbereitet werden.

Dass kürzlich Innenminister Lorenz Caffier (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern als Vertreter des Bundesrates zu Wort kam, war eher die Ausnahme. Er betonte, ein Verbot werde die Szene nicht nur bundesweit nachhaltig erschüttern, sondern auch die Finanzquellen weiter austrocknen. In diesem Sinne erklärt die VVN-BdA: Wer die NPD legitimiert, der akzeptiert damit auch die zunehmenden gewalttätigen Ausschreitungen gegen Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund, wie wir sie verstärkt in den vergangenen Monaten erleben mussten.

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