Ein langer Urlaub im Jahr

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Berufstätige sollten bei ihrer Planung für das Jahr 2017 darauf achten, dass sie mindestens einen längeren Urlaub machen. Das empfiehlt der Arbeitspsychologe Tim Hagemann von der Fachhochschule der Diakonie. Eine Dauer von zwei Wochen sei schon sehr gut, besser aber noch seien drei Wochen, sagt der Experte. Es brauche in der Regel ein paar Tage, bis Beschäftigte richtig abschalten und loslassen können. Wer nur kurz Urlaub hat, könne möglicherweise zwar abschalten - aber die anschließende Erholungsphase ist nicht ausreichend lang.

Nachts arbeiten: Mehr Erwerbstätige betroffen

Jeder elfte Erwerbstätige (9,3 Prozent) musste 2015 ständig oder regelmäßig Nachtschichten machen. Das zeigt eine neue Datenkarte zur Arbeitswelt der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Damit hat Nachtarbeit etwas zugenommen: 2014 waren es 8,8 Prozent der Erwerbstätigen.

Arbeitsvertrag verlängert: Keine neue Probezeit

Mitarbeiter müssen eine erneute Probezeit bei der Verlängerung eines Arbeitsvertrags in der Regel nicht hinnehmen. Darauf weist Michael Eckert hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg. »Der Arbeitnehmer hat dann schon gezeigt, dass er geeignet ist, eine erneute Erprobung ist deshalb unzulässig«, so Eckert, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltsvereins. Etwas anderes gelte nur dann, wenn die Tätigkeit sich geändert hat. Dann ist eine erneute Probezeit erlaubt, denn der Mitarbeiter hat sich bei diesen Aufgaben noch nicht bewiesen.

Arbeitgeber muss Überstunden genehmigen

Arbeitnehmer können nicht einfach ungefragt Überstunden machen und sich diese hinterher anrechnen lassen. »Arbeitgeber müssen die Überstunden anordnen«, erklärt Stefan Lunk, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg. Allerdings: Wenn Überstunden nötig sind, um die Arbeit überhaupt zu schaffen, ist der Betriebsrat gefragt. »Ihm müsste auffallen, dass es sich nicht mehr um Überstunden, sondern faktisch um reguläre Arbeitszeit handelt«, erklärt der Fachanwalt. Der Betriebsrat sollte dann gegebenenfalls keine weiteren Überstunden mehr genehmigen. Denn jede Überstunde ist mitbestimmungspflichtig. Gibt es einen Betriebsrat, muss der vorher den Überstunden zustimmen, sofern er das nicht bereits generell für bestimmte Überstunden in einer Betriebsvereinbarung getan hat.

Über 43 000 Ausbildungsstellen sind unbesetzt

Im Jahr 2016 sind 43 500 Ausbildungsstellen in Deutschland unbesetzt geblieben. Das bedeutet einen Anstieg um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie die Ausbildungsmarktanalyse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ergeben hat. Die Nachfrage junger Leute nach Ausbildungsplätzen sank geringfügig um 0,4 Prozent auf 600 900. Sie übertraf damit wieder die Anzahl freier Ausbildungsstellen (563 800), die im Vergleich zu 2015 gleich blieb.

Warum bleiben immer mehr Stellen frei, obwohl die Nachfrage junger Menschen das Angebot an freien Stellen übertrifft? »Wir nennen das Passungsprobleme, die sich weiter verstärken«, sagt Andreas Pieper vom BIBB. Man könnte auch sagen: Was die Betriebe anbieten, ist immer weniger das, was die Jugendlichen wollen. Die Analyse des Instituts basiert auf einer Erhebung von neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen zum 30. September sowie auf der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

Nach Kündigung müssen Kollegen mehr arbeiten

Wenn ein Mitarbeiter kündigt, haben oft zunächst seine Kollegen das Nachsehen. Fast zwei von drei Chefs (63 Prozent) verteilen frei werdende Aufgaben zunächst im Team. Das zeigt eine Befragung von Chief Financial Officers (CFO) im Auftrag des Marktforschungsinstituts Marketprobe 200 CFO. Jeder zweite Chef (50 Prozent) versucht, intern Ersatz zu finden. Rund jeder dritte Chef (36 Prozent) sucht extern nach einem neuen Mitarbeiter. Fast jeder vierte Chef (24 Prozent) übernimmt laut Umfrage vorübergehend Aufgaben desjenigen, der gekündigt hat. Jeder achte Chef (12 Prozent) versucht allerdings, den Mitarbeiter zu halten, indem er ein Gegenangebot macht. Agenturen/nd

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