Novelle zu Pauschalreisen
Warnung vor reduzierten Verbraucherrechten
Osnabrück. Vor der ersten Lesung zu Neuregelungen bei Pauschalreisen im Bundestag beklagen Verbraucherschützer Einschnitte bei den Rechten von Reisenden. »Wenn die neuen Regeln im Juli 2018 so in Kraft treten, haben die Verbraucher deutlich weniger Rechte«, sagte der Reiserechtsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Felix Methmann, der »Neuen Osnabrücker Zeitung« vom Dienstag. Die durch die EU-Richtlinie ohnehin schon abgesenkten deutschen Verbraucherschutzstandards würden noch weiter ausgehöhlt.
Methmann forderte, Reise-Einzelleistungen und Tagesreisen nicht aus dem Schutz des Pauschalreiserechts herauszunehmen. »Diese jahrzehntelang bewährten Standards dürfen nicht mit einem Federstrich und vor allem nicht ohne Begründung beseitigt werden«, sagte er. Anderenfalls hätten Urlauber, die mit eigenem Auto zum Ferienhaus eines gewerblichen Anbieters im Ausland fahren, keinen Schutz mehr vor Insolvenz. Bei Tagesreisen, die sich aus zwei Dienstleistungen zusammensetzten, hafte der Veranstalter derzeit für die mangelfreie Durchführung, sagte der Reiserechtler.
Mit den Neuregelungen setzt die Regierung eine EU-Richtlinie um, die ab Juli 2018 europaweit gelten soll. AFP/nd
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