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Schleswig-Holstein: Landtag lehnt Reform des Bestattungsrechts ab

  • Lesedauer: 1 Min.

Kiel. Die Piratenfraktion ist am Mittwochabend im Kieler Landtag damit gescheitert, das schleswig-holsteinische Bestattungsrecht zu liberalisieren. Obwohl es seitens der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband bei dieser Abstimmung keinen Fraktionszwang gab, bekam der Gesetzesantrag der Piraten nur wenige Stimmen aus dem Regierungslager. CDU und FDP lehnten ihn rigoros ab. Auch Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) sprach sich dagegen aus. Die Piraten wollten den Friedhofzwang dahingehend lockern, dass auch das Verstreuen der Totenasche auf privatem Grund beziehungsweise das Aufbewahren einer Urne in privaten Räumlichkeiten, befristet auf zwei Jahre, erlaubt wird. Die Gegner der Reform erklärten, der Tod sei keine Privatsache. Ein öffentlicher Zugang zu einer Grabstätte müsse auch für Nachbarn, Freunden oder Arbeitskollegen eines Verstorbenen möglich sein. Besonders die evangelische und katholische Kirche pochten im Vorfeld der Landtagsdebatte auf die Beibehaltung des Status quo beim Bestattungsgesetz. Der Piratenabgeordnete Uli König konstatierte, dass die Kirchenlobby sich durchgesetzt habe. Mit vorgeschobenen Argumenten sei den Interessen der Friedhofsbetreiber und Steinmetze entsprochen worden. dha

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