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NS-Opfer fordern Reform von Ghetto-Renten

Zahlreiche Unterstützer beklagen in offenem Brief an Andrea Nahles Diskriminierung von Überlebenden

  • Josephine Schulz
  • Lesedauer: 2 Min.

Opfer des Naziregimes und deren Angehörige fordern die Regierung zu einer Reform des Ghetto-Renten-Gesetzes auf. Am Freitag, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, wollen unter anderem die »Initiative Ghetto-Renten Gerechtigkeit Jetzt!« sowie die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten um 11.30 Uhr eine Mahnwache am Holocaust-Mahnmal in Berlin abhalten und einen offenen Brief an Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) übergeben.

Sie kritisieren, dass bestimmte Personen, die während der Nazizeit in Ghettos gearbeitet hatten, keinen Anspruch auf Rente haben, weil sie die nötige Mindestversichertenzeit von fünf Jahren nicht erfüllen. Da Ghettos in der Regel von 1939 bis 1943 existierten, bleiben alle, die keine anderen Beitragszeiten vorweisen können, außen vor. Das ist etwa oft bei Sinti und Roma der Fall, die auch nach der Befreiung kaum Zugang zu sozialversicherungspflichtigen Jobs erhielten.

Dem Gesetz zufolge können auch verfolgungsbedingte Ersatzzeiten angerechnet werden, etwa wenn sich Menschen nach der Auflösung des Ghettos verstecken mussten. Das gilt jedoch erst für Kinder ab dem 14. Lebensjahr. Marian Kalwary, Bevollmächtigter des Verbandes der Jüdischen Gemeinden in Polen, der das Warschauer Ghetto überlebt hat, kritisiert, dass Menschen mit gleichem Verfolgungsschicksal dadurch unterschiedlich behandelt würden. »Ein 16-Jähriger erhält eine Ghetto-Rente und seine genauso traumatisierte Schwester, die erst zwölf Jahre alt war, nicht.« Die Initiative fordert daher, dass allen, die in einem Ghetto gearbeitet haben, eine pauschale Mindestversichertenzeit angerechnet wird. Auch die LINKE sieht dies in einem Gesetzesentwurf vom Juli 2016 vor.

Laut einer Mitteilung des Berliner Sozialgerichts, das alle ausländischen Verfahren zu Ghettorenten führt, gibt es eine weitere Personengruppe, deren Anspruch umstritten ist. Im vergangenen Jahr seien über 25 Klagen von Sinti und Roma eingegangen, die vortragen, »zur NS-Zeit im ehemaligen Jugoslawien in Ghettos gearbeitet zu haben. Die Rentenversicherung bestreitet, dass es dort Ghettos im Sinne des Gesetzes gab. Urteile zu diesem Themenkomplex liegen noch nicht vor.«

Das Ghettorentengesetz trat 2002 in Kraft und wurde 2014 zuletzt geändert. Demnach haben Menschen dann Anspruch, wenn sie sich zwangsweise in einem Ghetto aufhielten, das im Einflussbereich der Nationalsozialisten lag, und dort »aus eigenem Willensentschluss« gegen Lohn gearbeitet haben.

Ein Sprecher des Sozialgerichts beschreibt die Verfahren als schwierig. Die Fragen müssen etwa oft erst ins Hebräische übersetzt werden und über das Konsulat in Israel zugestellt werden. »Das zieht sich alles sehr lange hin.«

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