Zur Teilnahme gesetzlich verpflichtet

Fragen & Antworten zum Mikrozensus 2017

  • Lesedauer: 2 Min.

Was ist der Mikrozensus?
Mikrozensus bedeutet »kleine Volkszählung«. Er ist eine repräsentative Haushaltsbefragung, bei der zufällig ausgewählte Personen Auskunft über ihre Lebenssituation geben. Der Mikrozensus liefert Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bürger. Die umfangreichen Informationen werden für statistische Zwecke auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene verwendet.

Wenn ich einmal ausgewählt wurde, werde ich dann immer wieder befragt?
Pro Auswahlbezirk kann die Erhebung in bis zu vier aufeinander folgenden Jahren durchgeführt werden. Das heißt, wenn Sie einmal ausgewählt wurden, müssen Sie maximal viermal an der Befragung teilnehmen.

Müssen die ausgewählten Haushalte mitmachen oder beruht die Teilnahme auf der Basis der Freiwilligkeit?
Nach Auskunft des Amtes sind die zufällig ausgesuchten Haushalte gesetzlich verpflichtet, am Mikrozensus teilzunehmen. Es müssen alle Mitglieder eines ausgewählten Haushaltes mitmachen. Für die allermeisten Fragen besteht eine Auskunftspflicht. Einen Teil der Fragen können die Befragten freiwillig beantworten. Das gilt auch für Fragen nach der Gesundheit.

Muss ich den Beauftragten in die Wohnung lassen?
Nein, das persönliche Interview hat sich zwar bewährt, aber es steht Ihnen frei, in welcher Form Sie an der Befragung teilnehmen. Nach Auskunft des Amtes müssen diejenigen, die keine Interviewer im Haus haben möchten, dann selbstständig einen entsprechenden Fragebogen auszufüllen und innerhalb einer Woche an das zuständige Amt zurückschicken. In diesem Fall müssen Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse auf dem Umschlag vermerken, da der Fragebogen sonst nicht bearbeitet werden kann und damit als nicht abgegeben gilt.

Was wird alles hinterfragt?
Gefragt wird nach Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch, Erwerbstätigkeit und Altersvorsorge. Darüber hinaus gibt es wechselnde Schwerpunktthemen - so zu Schichtarbeit und Gesundheit. Insgesamt umfasst der aktuelle Mikrozensus 214 Fragen.

Was sind die Schwerpunkte der diesjährigen Befragung?
Wie schon erwähnt geht es beispielsweise um den Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten der Bevölkerung. Dafür werden Angaben zu Behinderung, Krankheiten oder Unfallverletzungen, Körpergröße und Körpergewicht sowie zum Rauchverhalten erhoben.

Ist die Befragung rechtmäßig?
Ja, denn der Gesetzgeber hat mit dem Mikrozensusgesetz eine Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Mikrozensus geschaffen, der auf dieser Grundlage in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz durchgeführt wird. Im Rahmen von Beschwerden hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Mikrozensus verfassungskonform ist. dpa/nd

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