Türkische Spione liefern die Beweise

Immer wieder werden in Deutschland politische Prozesse gegen türkische und kurdische Linke geführt

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: 4 Min.

Seit dem vergangenen Sommer läuft in München ein Prozess gegen zehn Kommunisten, die aus der Türkei stammen. Ihnen wird vorgeworfen Mitglieder der »Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten« (TKP/ML) zu sein. Die Partei ist in der Türkei verboten, gilt dort als Terrororganisation. In Deutschland werden angebliche Mitglieder der TKP/ML seit dem Jahr 2006 als Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§129b) verfolgt. Damals hatte die Bundesanwaltschaft eine entsprechende Verfolgungsermächtigung beim Justizministerium beantragt. Immer wieder gab es in den letzten Jahren Verfahren gegen Einzelperson, die der TKP/ML zugeordnet werden. Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und sechs Jahren verurteilt. Der aktuell in München laufende Prozess hat allerdings eine andere Größenordnung als vorherige Verfahren. Die zehn Angeklagten wurden in der Schweiz, Österreich, Frankreich und Deutschland verhaftet. Schon vor dem Prozessauftakt im Juli saßen sie über Monate in Untersuchungshaft. Der Verfassungsschutz schreibt über die TKP/ML übrigens nur, dass sie in Deutschland bei Demonstrationen und Veranstaltungen für ihre Ziele werbe. Terror wird mit keinem Wort erwähnt.

Den Münchener Prozess umweht seit Beginn der Verdacht, dass es sich dabei um einen Gefallen für die Regierung Erdogan handelt. Die Indizien, die bei der Bundesanwaltschaft gegen die zehn Angeklagten vorliegen sind äußerst dünn. Deswegen verlässt man sich auf geheimdienstliche Informationen aus der Türkei, die höchst wahrscheinlich illegal gesammelt wurden. So gibt es Berichte über Treffen der TKP/ML in Deutschland denen auch Adresslisten von Mitgliedern in Deutschland beiliegen. Der Verdacht liegt nahe, dass der türkische Geheimdienst MIT illegal in Deutschland operierte. Die Bundesanwaltschaft bedient sich dieser Informationen aber offenbar gerne.

Erst kürzlich beschäftigte sich der Innenausschuss des Bundestages mit dem rechtswidrigen Vorgehen des MIT in Deutschland. Der Verfassungsschutz hatte zuvor vor zunehmenden Aktivitäten des MIT gewarnt, der Spione auf in Deutschland lebende Türken und Kurden ansetzt.

Besonders pikant, die Informationen aus der Türkei im Münchener Prozess wurden von Ömer Köse, dem ehemaligen Leiter der Terrorabwehr bei der Istanbuler Polizei, an die deutschen Behörden geleitet. Köse sitzt in der Türkei mittlerweile in Haft. Ihm werden Beweisfälschungen und illegale Überwachungen vorgeworfen. Beim Prozess verlässt sich Deutschlands höchste Strafverfolgungsbehörde, die Bundesanwaltschaft, also auf äußerst undurchsichtige Quellen.

Die Verteidigung kämpft mit regelmäßigen Anträgen dafür, dass die illegal beschafften Beweismittel im Prozess nicht zugelassen werden. Zeugen erzählten vor Gericht außerdem, dass einer der Angeklagten, Mehmet Yesilcali, in der JVA gefoltert worden sei, er sei unter anderem geschlagen und gezwungen worden sich gegen seinen Willen zu entkleiden.

Die Bundesanwaltschaft sieht in dem Münchener Verfahren vor allem einen Präzendenzfall um zu klären, ob es sich bei der TKP/ML wirklich um eine Terrorgruppe handelt.

Ein wenig anders sieht es bei den Verfahren gegen mutmaßliche PKK-Mitglieder in Deutschland aus. Hier ermitteln die deutschen Behörden in der Regel selbstständig, sie haben eine lange Erfahrung in der Verfolgung politisch aktiver Kurden. Schon 1989 gab es einen Prozess gegen 20 Mitglieder der PKK. Er dauerte mehrere Jahre und führte nur zu vier Verurteilungen. Zugenommen hat die Repression nach dem Verbot der PKK in der Bundesrepublik 1993 und noch ein zweites Mal im Jahr 2011. Seitdem steht die PKK auf der Liste von Organisationen, die nach dem Paragrafen 129b verfolgt werden können. Der Paragraf, der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt wurde, ist dabei äußerst schwammig. Die kurdische Rechtshilfeorganisation »Azadi« kritisiert, dass ein solches Verfahren einer Vorverurteilung gleichkomme und das die sozialen und politischen Hintergründe von Aktivitäten nicht beleuchtet würden. Einzig die Mitgliedschaft entscheidet über eine Verurteilung.

Einer, der jetzt verurteilt wurde ist Ahmet Çelik. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn in der vergangenen Woche zu einer drei jährigen Freiheitsstrafe. In den Jahren 2013 und 2014 soll er den »Sektor Mitte« der Partei geleitet haben und für »propagandistische, organisatorische sowie personelle Angelegenheiten« im Rheinland und Ruhrgebiet verantwortlich gewesen sein. Gewalttaten oder Aufrufe zur Gewalt wurden Çelik nicht vorgeworfen. Er selbst sprach in seinem Schlusswort davon, seine »Aufgabe als Kurde in der Diaspora wahrgenommen« wahrgenommen zu haben. Auch in Zukunft will er sich für die Aufhebung des PKK-Verbots in Deutschland und »politische Lösungswege« im Konflikt zwischen Kurden und der Türkei einsetzen. Nun ist der 52-jährige allerdings erst einmal einer von elf Menschen, die in Deutschland wegen der Mitgliedschaft in der PKK in Straf- oder Untersuchungshaft sitzen.

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