Gutachten: Zu wenig Geld für Kommunen

Thüringen: Neue Runde im Streit um Finanzausgleich

  • Lesedauer: 2 Min.

Erfurt. Die Städte und Gemeinden in Thüringen erhalten nach Einschätzung eines Gutachters zu wenig Geld vom Land. Die Finanzzuweisungen des Freistaats an die Thüringer Kommunen verstießen teilweise gegen die Landesverfassung und die Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichts, sagte der Verfasser des Gutachtens, der Bielefelder Rechtswissenschaftler Johannes Hellermann, am Montag in Erfurt. »Das sind nicht bloß formale Fehler«, sagte Hellermann. So sei der tatsächliche Finanzbedarf der Städte und Kommunen nicht ausreichend berücksichtigt worden. Deshalb erhielten die Kommunen über den sogenannten Kommunalen Finanzausgleich zu wenig Geld vom Land.

Das Gutachten war von beiden kommunalen Spitzenverbänden in Thüringen in Auftrag gegeben worden. Es werde bereits in den Rechtsstreits zwischen Landkreisen und Land über die Finanzausgleichsbescheide für dieses Jahr eine zentrale Rolle spielen, kündigte die Präsidentin des Thüringischen Landkreistages, Martina Schweinsburg (CDU), an. Neun Landkreise haben vor den jeweils für sie zuständigen Verwaltungsgerichten Klage gegen die Bescheide über die Höhe ihrer Mittel für 2017 eingereicht. Er rechne damit, dass diese Klagen auch den Thüringer Verfassungsgerichtshof beschäftigen werden, sagte der Geschäftsführer des Landkreistages, Thomas Budde.

Als ein Beispiel für eine Reihe von Fehlern in dem Landesgesetz nannte Hellermann die Vorausberechnung des Finanzbedarfs der Kommunen. Der Freistaat sei davon ausgegangen, dass die Kosten der Kommunen so stark steigen würden wie die Verbraucherpreise. Das sei aber unzulässig. »Das sind ganz andere Strukturen«, sagte Hellermann. So seien zuletzt alleine die Personalkosten bei den Landkreisen, kreisfreien und kreisangehörigen Städten sowie den Gemeinden deutlich stärker gestiegen als der Verbraucherpreisindex.

Der Präsident des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Michael Brychcy (CDU), sagte, er hoffe, die Argumente Hellermanns werden bei den künftigen Berechnungen des Kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt. Schließlich habe Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) zuletzt so vehement betont, wie wichtig ihm verfassungsgemäßes Handeln sei. Das müsse dann auch für die Finanzierung der Kommunen und Städte gelten. dpa/nd

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