Verdächtige Milchpumpe: Frau soll Stillfähigkeit beweisen

Junge Frau aus Singapur erhebt schwere Vorwürfe gegen Bundespolizei / Die Behörde streitet ab

  • Elsa Koester
  • Lesedauer: 2 Min.

Zwei große Saugnäpfe, zwei Gefäße, ein Stromkabel und eine Steuerung: Eine Milchpumpe sieht schon komisch aus. Sie sieht sogar gefährlich aus, zumindest wenn es nach der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen geht. Dort soll eine Reisende wegen dieses speziellen Gepäcks zum Verhör gerufen worden sein. Die Polizistin glaubte ihr scheinbar nicht, dass die Milchpumpe zum Stillen da war. Und soll die junge Mutter aus Singapur aufgefordert haben, ihre »Stillfähigkeit« zu beweisen: Indem sie ihre Brüste frei machen und darauf herumdrücken musste.

Dies berichten BBC und »Frankfurter Rundschau« unter Bezug auf die Aussagen von Gayathiri Bose, der Mutter eines sieben Monate alten Säuglings aus Singapur. Demnach reiste Bose alleine, ohne ihr Baby, nach Paris. Beim Sicherheitscheck war die Pumpe beim Durchleuchten aufgefallen. »Durch das Gepäckstück wurde Detektionsalarm ausgelöst«, so beschreibt dies ein Sprecher der Bundespolizeidirektion am Flughafen Frankfurt/Main gegenüber »nd«. Dies sei auch bei »unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen« der Fall.

Bose musste ihren Pass abgeben und wurde in einem separaten Raum von Beamten der Bundespolizei befragt. Eine »notwendige manuelle Nachkontrolle« heißt das bei der Bundespolizei. Bose berichtet nun, sie habe der Polizistin – die selbst Mutter zweier Kinder ist – die Funktion des Apparats erklärt. »Sie stillen? Wo ist dann ihr Baby? Ist es in Singapur?«, soll die Beamtin laut Bose gefragt haben. Dann sei sie dazu aufgefordert worden, ihre »Stillfähigkeit« zu beweisen: Indem sie ihre Brüste frei machen und darauf herumdrücken musste.

Aus Angst vor Ärger sei sie der Aufforderung in diesem Moment nachgekommen, berichtet Bose laut BBC. Sie sei von der Situation überrumpelt gewesen. 45 Minuten lang habe das Gespräch gedauert. Erst hinterher habe sie gemerkt, was da eigentlich passiert sei. Sie habe geweint und sich erniedrigt gefühlt. Dann habe sie beschlossen, Beschwerde gegen die Polizistin einzureichen.

Die Bundespolizei widerspricht dieser Darstellung Boses vehement. »Vorwurf wird zurückgewiesen. Es gab keine Aufforderung zum «, teilte sie am Dienstag über Twitter mit. Auf »nd«-Nachfragte erklärte ein Sprecher, der Vorwurf sei seit Freitag bekannt. Es habe zwar die Nachkontrolle gegeben, die insgesamt 45 Minuten in anspruch genommen habe. Die Aufforderung, eine Stillfähigkeit zu beweisen, habe es jedoch nie gegeben.

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