Streit in NRW um Frauenförderung

  • Lesedauer: 1 Min.

Düsseldorf. Die Frauenförderung im neuen nordrhein-westfälischen Landesbeamtenrecht ist laut einem Rechtsgutachten für die FDP verfassungswidrig. Demnach hatte das Land für die Neuregelung keine Gesetzgebungskompetenz. Das geht aus einem Gutachten des Münsteraner Rechtswissenschaftlers Prof. Janbernd Oebbecke hervor, das am Freitag in Düsseldorf vorgestellt wurde. Nach dem Landesbeamtengesetz vom 1. Juli 2016 sind Frauen »bei im Wesentlichen gleicher Eignung« bevorzugt zu befördern. Das Land habe aber keine Befugnis gehabt, damit den Leistungsgrundsatz im Grundgesetz zu durchbrechen, betonte FDP-Fraktionschef Christian Lindner. Die Liberalen streben eine Verfassungsklage an, brauchen dafür aber Unterstützung aus anderen Fraktionen. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.