Streit in NRW um Frauenförderung
Düsseldorf. Die Frauenförderung im neuen nordrhein-westfälischen Landesbeamtenrecht ist laut einem Rechtsgutachten für die FDP verfassungswidrig. Demnach hatte das Land für die Neuregelung keine Gesetzgebungskompetenz. Das geht aus einem Gutachten des Münsteraner Rechtswissenschaftlers Prof. Janbernd Oebbecke hervor, das am Freitag in Düsseldorf vorgestellt wurde. Nach dem Landesbeamtengesetz vom 1. Juli 2016 sind Frauen »bei im Wesentlichen gleicher Eignung« bevorzugt zu befördern. Das Land habe aber keine Befugnis gehabt, damit den Leistungsgrundsatz im Grundgesetz zu durchbrechen, betonte FDP-Fraktionschef Christian Lindner. Die Liberalen streben eine Verfassungsklage an, brauchen dafür aber Unterstützung aus anderen Fraktionen. dpa/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.