Mörder von Fortuyn muss nicht zurück in Haft
Amsterdam. Der Mörder des niederländischen rechten Politikers Pim Fortuyn muss nicht zurück ins Gefängnis. Er habe seine Bewährungsauflagen nicht verletzt, urteilte ein Gericht in Amsterdam. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von einem Jahr gefordert, da er gegen die Meldepflicht verstoßen habe. Fortuyn war 2002 kurz vor der Parlamentswahl ermordet worden. Dafür war der Volkert van der G. zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. 2014 war er unter Auflagen vorzeitig freigelassen worden. dpa/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.