Schließung von Opel Bochum bestätigt
Berlin. Im jahrelangen juristischen Tauziehen um die Schließung des Bochumer Opel-Werkes hat das Darmstädter Landgericht die Klage des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden Rainer Einenkel abgewiesen. Dies teilte das Gericht am Freitag auf nd-Anfrage mit. Einenkel saß bis zur Schließung im Opel-Aufsichtsrat. Er bemängelt eine Verletzung der Mitbestimmungs- und Kontrollrechte des Gremiums im Vorfeld der Schließung. In seiner 2013 eingereichten Klage hatte er argumentiert, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über Stilllegung des Bochumer Betriebs durch den Aufsichtsrat einige Mitglieder des Gremiums nicht wirksam bestellt gewesen seien und demzufolge ihre Stimmen nicht hätten mitgezählt werden dürfen. Auch telefonisch abgegebene Stimmen seien unwirksam. Die Aufsichtsratsmitglieder seien nicht ausreichend informiert worden. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht endgültig nicht an. Der Aufsichtsratsbeschluss sei rechtmäßig zustande gekommen. hgö
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