Strafe ohne Straftat

In Bayern sollen »Gefährder« länger als zwei Wochen eingesperrt werden können

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 4 Min.

Die CSU will in Bayern härter gegen sogenannte Gefährder vorgehen. Ein nun veröffentlichter Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass diese Menschen künftig ohne zeitliche Befristung in »Präventivhaft« genommen werden können. Bei der erstmaligen Anordnung eines entsprechenden Gewahrsams ist nach einer bundesweit gültigen Vorschrift allerdings die Höchstdauer von einem Jahr vorgesehen. Die Regeln zur »Präventivhaft« sind in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich. In Bayern ist bislang eine Vorbeugehaft von bis zu 14 Tagen möglich, in einigen anderen Ländern betragen die Fristen zwischen zwei und vier Tagen.

Der Begriff »Gefährder« ist nicht juristisch definiert. Die Sicherheitsbehörden stufen Personen als »gefährlich« ein, wenn sie davon ausgehen, dass sie schwere Straftaten wie Anschläge begehen könnten. Ein Anhaltspunkt hierfür kann etwa auffälliges Verhalten in bestimmten Internetforen sein. Das geplante bayerische Gesetz ist zur Abwehr von Terrorismus gedacht. Als »Gefährder« können neben Islamisten auch Rechtsradikale oder Linke gelten.

Nachdem sich die bisherigen Gesetzesvorhaben auf Bundesebene zur Ausweitung der Gründe für die Abschiebehaft gegen Menschen mit ausländischem Pass richten, nimmt die CSU nun die deutschen »Gefährder« in den Blick. Denn es sind bei Weitem nicht alle islamistischen »Gefährder« hierzulande mit dem großen Zuzug von Geflüchteten in jüngster Zeit über die Grenze gekommen. 570 von ihnen soll es laut Polizeibehörden insgesamt in der Bundesrepublik geben, 200 sind auf freiem Fuß, 16 halten sich in Bayern auf. Das Münchner Innenministerium teilte kürzlich auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion mit, dass »etwa die Hälfte« der »Gefährder« in dem Bundesland die deutsche Staatsangehörigkeit habe. Die Übrigen stammten aus Syrien, Russland, Tunesien, der Türkei, Kosovo und Irak. Bis auf einen »Gefährder« sind sie allesamt vor dem August 2015 nach Deutschland gekommen oder hierzulande geboren.

Kritisch äußerte sich die oppositionelle Landtagsfraktion der Grünen zu dem Vorhaben der CSU. Die Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter, »dass die Vorstellung der CSU, man könne Menschen auf unbegrenzte Zeit wegsperren, beängstigend und verfassungswidrig ist«. Auch aus der Landes-SPD war zu hören, dass sie die Pläne als Verstoß gegen das Grundgesetz wertet. Diverse Rechtsexperten sehen durch den Umgang mit den sogenannten Gefährdern den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzt. Das letzte Wort wird in Bayern der jeweilige Richter haben. Er entscheidet, wie lange die »Präventivhaft« dauert. Zudem soll regelmäßig überprüft werden, ob die Person noch gefährlich ist.

Dubios klang die Begründung, die Stefan Frey, Sprecher des bayerischen Innenministeriums, am Dienstag für das geplante Gesetz lieferte. Er ging davon aus, dass im Regelfall ein Richter Haftzeiten von wenigen Wochen anordnen würde. Das klassische Beispiel sei das Oktoberfest. Wenn befürchtet werde, jemand könnte einen Anschlag auf das Fest planen, würde die Haft für die Dauer der Wiesn angeordnet, sagte Frey. Dabei haben die Anschläge im vergangenen Jahr gezeigt, dass auch Züge oder kleinere Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte zu den Zielen von Terroristen werden können.

Der Gesetzentwurf wird derzeit von Fachverbänden bewertet, anschließend soll er vom Kabinett beschlossen und dem Landtag vorgelegt werden. Dort hat die CSU die absolute Mehrheit.

Die CSU beschränkt sich bei ihren »Anti-Terror-Maßnahmen« nicht auf die Ausweitung der Haft. Sie will ebenso wie fast alle anderen Bundesländer »Extremisten und Gefährder« außerdem mit der elektronischen Fußfessel überwachen. Hinzu kommt, dass die Videoaufzeichnungen in Bayern durch die Polizei oder an bestimmten Straßen und Plätzen künftig zwei Monate statt wie bisher drei Wochen gespeichert werden.

Nach Ansicht des bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri beschneiden die Überwachungspläne der CSU die Freiheitsrechte aller Bürger. Petri hatte bereits in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass ihm »große Sorge bereitet, dass der Gesetzesentwurf eine erhebliche Herabsenkung der Einschreitschwellen bei polizeilichen Standardmaßnahmen wie etwa der Identitätsfeststellung oder der Durchsuchung einer Person vorsieht«.

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