Breivik scheitert vor Gericht: Haft verletzt Menschenrechte nicht

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Oslo. Die lange Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Breivik verstößt laut einem Berufungsgericht nicht gegen dessen Menschenrechte. »Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Anders Behring Breivik weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist oder war«, verkündeten die Richter in Oslo am Mittwoch. Damit kassierten sie ein früheres Urteil gegen den norwegischen Staat ein. Der Terrorist hatte unter anderem wegen Isolationshaft und Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt und in einem ersten Prozess im vergangenen Jahr teilweise Recht bekommen. Ein Gericht hatte geurteilt, dass die Länge und mangelhafte Begründung der Isolation eine Verletzung von Artikel 3 der Menschenrechtskonvention darstelle. In Bezug auf Artikel 8 der Konvention hatten die Richter den Staat dagegen freigesprochen. Breivik hatte es als unmenschlich empfunden, dass er kaum Kontakt zur Außenwelt hat. Der zweite Prozess endete mit einem Freispruch in Bezug auf beide Artikel. »Es gibt keine klaren Anzeichen, dass Breivik durch seine Isolation während seiner Haft Schäden erlitten hat«, urteilten die Berufungsrichter. Um Breiviks Mangel an sozialen Kontakten auszugleichen, habe das Gefängnis zahlreiche Maßnahmen ergriffen, so Gespräche mit Mitarbeitern, einem »Besuchsfreund« und einem Priester. Ob begrenzter Kontakt mit anderen Gefangenen möglich sei, werde geprüft. dpa/nd

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