Unverschleierte Demagogie

Hans-Gerd Öfinger über einen Tarifabschluss in Hessen

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 2 Min.

Was hat ein Burkaverbot in einem Tarifvertrag zu suchen? Diese Frage stellen sich derzeit hessische Gewerkschafter, wenn sie den neuen, von Landesregierung, DGB-Gewerkschaften und Beamtenbund abgeschlossenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) unter die Lupe nehmen. Denn darin ist unter der Überschrift »Verbot der Vollverschleierung« den Landesbediensteten künftig untersagt, »ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug zu verhüllen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies.«

Diese Festschreibung im Tarifvertrag hatte keine Gewerkschaft gefordert. Ihr liegt auch kein brennendes Problem im Behördenalltag zugrunde. Niemand kennt auch nur eine hessische Amtsstube, in der etwa eine voll verhüllte Kollegin Publikumsverkehr empfängt. So ging es Innenminister Peter Beuth (CDU), der sich hier voll durchsetzte, letztlich um etwas ganz anderes. Manche nennen es Symbolpolitik, andere Rassismus und das gezielte Schüren von Ressentiments. Damit bedient er im Wahljahr 2017 den konservativen Unionsflügel und möchte der AfD den Wind aus den Segeln nehmen, indem er eine ihrer demagogischen Forderungen umsetzt. Nicht zufällig debattierte auch der Bundestag am Donnerstag über Gesichtsverhüllung im öffentlichen Dienst oder in Gerichtssälen.

Dass Beuth dafür zum Verdruss kritischer Basisaktivisten Hessens Gewerkschaftsspitzen ins Boot holte, ist ein gelungener Coup des CDU-Manns. Der Preis hierfür bestand weniger in den Lohnerhöhungen, Höhergruppierungen oder einer Fachkräftezulage im TV-H. Schwerer wiegt, dass die rund 40 000 Arbeiter und Angestellten in Landesdiensten ab 2018 hessenweit freie Fahrt in allen Bussen und Bahnen des Regional- und Nahverkehrs erhalten und der Dienstausweis als Fahrschein genügt. Dies hatten die Gewerkschaften vorab nicht einmal gefordert. Weil Beuth ahnte, dass seine Verhandlungspartner ein verlockendes »Bonbon«, das vielen Pendlern monatlich einen hohen geldwerten Vorteil bringt, schwer ablehnen würden, machte er seine Unterschrift unter das Gesamtpaket von einer ultimativen Forderung nach der Aufnahme des Vollverschleierungsverbots in den TV-H abhängig. So stimmten die Gewerkschafter schließlich zu, wobei die DGB-Vertreter dem Vernehmen nach länger zögerten als die Anführer des Beamtenbunds.

In sozialen Netzwerken sind heftige Diskussionen entbrannt, die vor einer Scheindebatte und Spaltung der Belegschaft warnen. »Ärgerlich, dass ver.di über dieses Stöckchen springt«, so ein Beitrag. »Sollte eine Kollegin vollverschleiert arbeiten möchten, könnte ver.di Hessen den Mut beweisen, diese rechtswidrige Regelung vor dem Arbeitsgericht zu Fall zu bringen«, hofft eine Gewerkschafterin.

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