NRW-Ratgeber informiert über Tipps und Checkliste

Pflegegutachten

  • Lesedauer: 3 Min.

Das Pflegegutachten bleibt auch nach der jüngsten Pflegereform ein folgenreiches Dokument: Erstellt nach nur einem Hausbesuch, wird es zur Grundlage für die Entscheidung über die Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Auf seiner Basis wird der Grad der Pflegebedürftigkeit festgelegt und damit die Höhe der finanziellen Hilfen. Betroffene und Angehörige sollten sich deshalb auf die Visite einer Gutachterin oder eines Gutachters gut vorbereiten.

Praktische Unterstützung dabei liefert der neue 152 Seiten umfassende Ratgeber «Das Pflegegutachten - Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung» der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) mit umfassender Checkliste.

Darin werden die Grundbegriffe, Fristen und Schritte auf dem Weg zur Leistung aus der Pflegeversicherung erklärt. Und man erfährt, wie genau eine Begutachtung abläuft und welche Unterlagen dazu nötig oder hilfreich sind. Eine ausführliche Checkliste zeigt, nach welchen Maßstäben die Gutachter die einzelnen Kriterien von der Mobilität bis zur Gestaltung sozialer Kontakte bewerten müssen, und hilft so bei der eigenen Einschätzung der Situation.

Die sorgfältige Dokumentation als Grundlage für einen möglichen späteren Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse wird dabei von Anfang an mitgedacht.

Autor des Ratgebers ist Stefan Palmowski, der als Pflegeexperte im Projekt «Versorgung verbessern, Patienten informieren» der Bertelsmann-Stiftung arbeitet. Davor war er für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD tätig.

Er verweist beispielsweise auf die Änderungen bei Fristen und Maßstäben der Entscheidung durch die Pflegekasse: «Neu ist, dass die Kasse schon bei Antragstellung einen konkreten Termin oder einen Gutschein für eine Pflegeberatung innerhalb der nächsten zwei Wochen ausgeben muss. Innerhalb von zwei Wochen muss begutachtet werden, wenn die Pflegeperson eine kurze berufliche Auszeit - die sogenannte Pflegezeit oder Familienpflegezeit - angekündigt hat. Im Normalfall muss die Pflegekasse spätestens nach fünf Wochen entschieden haben. Hält sie die Frist nicht ein, gibt es eine Entschädigung für die Betroffenen: immerhin 70 Euro für jede Woche Verzögerung, allerdings erst ab 2018, da 2017 eine Übergangsregelung gilt.»

Was Betroffene tun können, um sich auf einen Gutachtertermin vorzubereiten, beschreibt Stefan Palmowski so: «Betroffene und ihre Angehörigen können sich mit Hilfe unserer Checkliste am besten schon vor dem Besuch des Gutachters anschauen, was für den Pflegegrad wichtig ist und worauf der Gutachter achtet. Sie können so vorab eine eigene Einschätzung der persönlichen Situation vornehmen und sich Notizen zu Besonderheiten im Pflegealltag machen. Das sorgt dafür, dass man bei der Begutachtung nichts Wichtiges vergisst und hilft dabei, mit dem Gutachter auf Augenhöhe zu sprechen. vznrw/nd

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro. Bestellmöglichkeiten: Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder telefonisch unter (0211) 38 09 555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

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