Technische und praktische Auffrischung

Tipps für Motorradfahrer zum Frühjahrscheck

  • Frank Mauelshagen und Rudolf Kayser, Kfz- und Unfallexperten von ERGO
  • Lesedauer: 4 Min.

Vor der ersten Ausfahrt ist es wichtig, Maschine und Ausrüstung einem Check zu unterziehen. Zuerst steht dabei eine gründliche Reinigung des Zweirades an. Anschließend lohnt sich ein Blick auf die Reifen: Sind sie an Flanken oder Laufflächen beschädigt, fehlen Ventilkappen?

Die Profiltiefe muss mindestens 1,6 Millimeter betragen. Wichtig ist auch die Kontrolle des Reifendrucks. Selbst, wenn Ventile und Reifen ohne Mängel sind, entweicht durch die lange Standphase im Winter etwas Luft. Bei zu geringem Druck leidet die Fahrstabilität, und der Bremsweg verlängert sich.

Welcher Luftdruck der richtige ist, hängt vom Alter der Reifen und des Motorrades ab. Motorradfahrer sollten daher am besten den Reifenhersteller fragen und dessen Luftdruckempfehlung befolgen. Zudem ist eine Prüfung der Bremsbeläge auf Verschleiß wichtig.

Bevor Biker die im Herbst abgeklemmte Batterie wieder einsetzen, sollten sie die Pole einfetten. So können sie Rost vermeiden. Anschließend empfiehlt es sich, die Batterieflüssigkeit zu überprüfen, die Batterie zu laden und die Spannung zu kontrollieren. Kontrolliert werden sollten auch die Funktion von Licht und Hupe sowie Öl, Kühlmittel und Bremsflüssigkeit.

Auch die Ausrüstung braucht einen Frühjahrscheck: Ist beispielsweise das Visier des Helms zerkratzt, so ist ein Austausch für eine gute Sicht unerlässlich.

Gefühl für Straße und Motorrad »eingerostet«

Nach den Wintermonaten ohne Motorradtouren ist bei vielen Fahrern das Gefühl für die Straße und das Motorrad ein wenig »eingerostet«. Um vor der ersten größeren Ausfahrt wieder praktische Übung mit dem Bike zu bekommen, empfiehlt es sich, entweder auf einem leeren Parkplatz ein paar Runden zu drehen oder ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren.

Um die Geschicklichkeit und Routine beim Fahren aufzufrischen, sollten Biker Fahrtechnik und Bremsverhalten trainieren und neben dem Balancegefühl auch ihr Reaktionsvermögen schulen. Gerade die Einschätzung von Bremsweg, Geschwindigkeit, Kurven, Schräglagen oder Straßenverhältnissen erweist sich nach einer längeren Pause oft als schwierig.

Notwendige Absicherung des Fahrers bei Unfall

Was beim Auto »nur« einen Blechschaden verursacht, kann für Motorradfahrer weit schwerere Folgen haben, denn sie schützt keine Knautschzone. Umso wichtiger ist es also, auch den Versicherungsschutz zu überprüfen.

Ereignet sich ein Motorradunfall auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz, dann greift der gesetzliche Unfallschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, die der Fahrer verschuldet. Erleidet der Fahrer jedoch durch einen selbstverschuldeten Unfall beispielsweise eine dauerhafte Beeinträchtigung, müsste er - ohne zusätzliche Absicherung - für mögliche Folgekosten selbst aufkommen.

Empfehlenswert ist daher ein passender Fahrerunfallschutz. Damit ist man weltweit versichert bei allen Unfällen im Straßenverkehr - egal ob der Versicherte als Fahrer, Beifahrer, Insasse, Mitfahrer, mit dem Motorrad, dem Auto, im Bus, Taxi, oder sogar als Fahrradfahrer unterwegs ist.

Wichtig: Die Versicherungsleistungen erhält der Fahrer unabhängig von der Schuldfrage und sogar dann, wenn eine andere Versicherung ganz oder teilweise für den Schaden aufkommt. So unterstützen gute Unfallversicherer Betroffene zum Beispiel im Rahmen eines Unfallfahrservices bei der Fortbewegung außer Haus, zum Beispiel bei der Heimfahrt nach der Krankenhausentlassung oder bei Fahrten zu Ärzten, Rehamaßnahmen oder Behörden.

Neue Zulassungsregeln seit Januar 2017

Seit 1. Januar 2017 müssen Biker neue Zulassungsregeln beachten, die auf einer EU-Verordnung basieren. Zu den wichtigsten Regeln zählen, dass alle ab 1. Januar 2017 neu zugelassenen Motorräder die Abgasnorm Euro 4 erfüllen müssen und bei einem Motorhubraum über 125 ccm ein ABS-System Vorschrift ist. Da viele Motorräder die Euro-4-Norm nicht einhalten können, bedeutet das für die Besitzer dieser Modelle, dass sie nicht mehr mit einer Zulassung rechnen können.

Zweiräder, die bereits vor dem 1. Januar 2017 zugelassen waren, fallen unter den Bestandsschutz. Ihre Besitzer können sie weiter fahren, auch ohne Nachrüstung und selbst dann, wenn sie in der Winterpause 2016/2017 abgemeldet waren.

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