Drohnen-Führerschein für mehr Sicherheit

Neue Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vorgesehen

  • Lesedauer: 2 Min.

Im nd-ratgeber vom 18. Januar 2017 sind wir darauf eingegangen, was Verbraucher bei Mini-Drohnen beachten sollten. Inzwischen hat die Bundesregierung einen Verordnungsentwurf beschlossen, der einen Drohnen-Führerschein, eine Kennzeichnungspflicht sowie verschiedene Flugverbote für unbemannte Fluggeräte vorsieht.

Wie viele Drohnen gibt es in Deutschland?

Schätzungen im Jahr 2016 gingen von etwa 400 000 privaten Drohnen aus. Mittlerweile dürften es deutlich mehr sein. Bis 2020 wird mit einem Anstieg auf rund 1,1 Millionen gerechnet.

Warum sind Drohnen so gefährlich?

Für die Deutsche Flugsicherung (DFS) sind Drohnen ein Albtraum. Sie sind nämlich auf dem Radar nicht sichtbar, und Flugzeuge können nicht vor einem drohenden Zusammenstoß gewarnt werden. Bislang ist im deutschen Luftraum noch nichts passiert, doch im vergangenen Jahr wurden der DFS von Piloten 64 gefährliche Annäherungen gemeldet - fast fünfmal so viele wie im Jahr davor. Zudem stürzen immer wieder Drohnen ab und gefährden so Menschenleben.

Wie soll nun für mehr Sicherheit gesorgt werden?

Wenn der Bundesrat der vorliegenden Verordnung zustimmt, gilt künftig außerhalb von Modellflugplätzen eine Maximal-Flughöhe von 100 Metern. Zudem dürfen Drohnen grundsätzlich nur noch in Sichtweite des Piloten fliegen. Über besonders sensiblen Gebieten - etwa in der Nähe von Flughäfen oder Regierungsgebäuden - gilt ein absolutes Flugverbot. Auch der Überflug von Wohngebäuden wird untersagt.

Bei Drohnen ab einem Gewicht von zwei Kilo wird darüber hinaus ein »Kenntnisnachweis« erforderlich - wer keine gültige Pilotenlizenz besitzt, muss dafür eine Prüfung bei einer staatlich anerkannten Stelle ablegen oder durch einen Luftsportverband eingewiesen werden. Große Drohnen ab einem Gewicht von fünf Kilo benötigen sogar eine spezielle »Aufstiegserlaubnis« der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde.

Und wenn doch etwas passiert?

Dann kann der Besitzer der Drohne einfacher gefunden werden als bisher. Ähnlich wie das Nummernschild beim Auto benötigen in Zukunft nämlich schon kleine Drohnen und Modellflugzeuge ab 250 Gramm eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Halters.

Wie fallen die Gegenreaktionen auf diese Pläne aus?

Die Modellflieger laufen Sturm, weil die Verordnung nicht nur Drohnen, sondern auch Modellflugzeuge betrifft. Weil auch für sie eine Maximal-Flughöhe von 100 Metern gelten soll, sieht der Deutsche Modellflieger-Verband das Hobby von Hunderttausenden vor dem Aus. Der Deutschen Luftsicherung und dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft gehen die Regelungen hingegen nicht weit genug. So wird unter anderem ein zentrales Drohnenregister gefordert, damit Aufklärung und Haftung bei Unfällen und Regelverstößen sichergestellt werden kann. dpa/nd

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