EuGH: Visumstopp bei Gefahr für öffentliche Sicherheit erlaubt
Luxemburg. Deutschland darf einer Iranerin, die im sensiblen Bereich der IT-Sicherheit forscht, ein Visum für ihre Promotion in Deutschland verweigern. Dies sei rechtens, wenn eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit bestehe, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Die deutsche Justiz, die sich zur Auslegung des einschlägigen EU-Gesetzes an den EuGH gewandt hatte, muss den Fall nun im Licht des Urteils prüfen und abschließen. Die Iranerin Sahar Fahimian verfügt den Angaben des EuGH zufolge über einen Studienabschluss der Sharif University of Technology. Diese Hochschule unterliege wegen ihres Engagements für die iranische Regierung restriktiven Maßnahmen der EU, erklärte das Gericht. 2012 erhielt die Frau von der TU Darmstadt ein Stipendium für eine Promotion. Sie wollte über die »Sicherheit mobiler Systeme« forschen, erläuterte der EuGH. Die deutsche Regierung verweigerte ihr dafür das Visum und machte Sicherheitsbedenken geltend. epd/nd
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