Private dürfen Flagge des Landes mit Wappen hissen

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Magdeburg. Die Landesflagge mit dem markanten Wappen kann künftig von jedem Sachsen-Anhalter gehisst werden. Der Landtag beschloss am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung. Bislang war die sogenannte Landesdienstflagge mit dem preußischen schwarzen Adler, dem sächsischen Rautenkranz und dem anhaltischen Bären im Wappen den Behörden vorbehalten. Für alle anderen gab es eine Landesflagge ohne Wappen, die nur aus schwarz-gelben Streifen bestand. Wegen der Verwechslungsgefahr mit Baden-Württemberg sei von der Flagge keine identitätsstiftende Wirkung ausgegangen, argumentiert die Landesregierung. Künftig dürfen nun auch Unternehmen auf Messen, Sportvereine oder Privatleute auf ihren Grundstücken die Flagge mit Wappen nutzen. Die Version ohne Wappen gibt es nun nicht mehr. dpa/nd

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