Akteneinsicht muss kostenfrei sein

  • Lesedauer: 1 Min.

Mainz. Die Einsicht in Akten bei Behörden vor Ort in Rheinland-Pfalz muss kostenfrei sein. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz nach Angaben der Pressestelle vom Mittwoch. Das gelte auch dann, wenn die Beamten dafür viel Arbeit aufwenden müssten. Grundlage sei das Informationsfreiheitsgesetz, wonach Behörden seit 2008 Auskunft erteilen müssen. Geklagt hatte ein Mann, der bei seiner Stadt im Jahr 2015 Einsicht nehmen wollte in alle Akten zu einem bestimmten Naturschutzgebiet. Da in einigen Akten schützenswerte Informationen standen, wurden Stellen geschwärzt und die betroffenen Personen befragt, ob sie mit der Weitergabe der Daten einverstanden sind. Durch die umfangreiche Recherche entstanden der Stadt Kosten von 4000 Euro. 500 Euro davon wollte sie von dem Antragsteller haben. Das Verwaltungsgericht aber entschied: Der Gebührenbescheid muss aufgehoben werden. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.