Akteneinsicht muss kostenfrei sein

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Mainz. Die Einsicht in Akten bei Behörden vor Ort in Rheinland-Pfalz muss kostenfrei sein. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz nach Angaben der Pressestelle vom Mittwoch. Das gelte auch dann, wenn die Beamten dafür viel Arbeit aufwenden müssten. Grundlage sei das Informationsfreiheitsgesetz, wonach Behörden seit 2008 Auskunft erteilen müssen. Geklagt hatte ein Mann, der bei seiner Stadt im Jahr 2015 Einsicht nehmen wollte in alle Akten zu einem bestimmten Naturschutzgebiet. Da in einigen Akten schützenswerte Informationen standen, wurden Stellen geschwärzt und die betroffenen Personen befragt, ob sie mit der Weitergabe der Daten einverstanden sind. Durch die umfangreiche Recherche entstanden der Stadt Kosten von 4000 Euro. 500 Euro davon wollte sie von dem Antragsteller haben. Das Verwaltungsgericht aber entschied: Der Gebührenbescheid muss aufgehoben werden. dpa/nd

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