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Die Nächsten auf der Abschussliste

Langfristige Sparverträge und Rentenpolicen

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

In Sachsen tobt eine Auseinandersetzung zwischen Verbraucherschützern und der Sparkasse Leipzig. Doch auch andere Sparkassen und Banken in Ost und West haben lang laufende Sparverträge mit steigenden Boni für treue Sparer angeboten. Schon in den 1990er Jahren galten sie als Verkaufsschlager. Die Produkte konkurrierten mit den ebenfalls hoch verzinsten Kapitallebensversicherungen der Assekuranz.

Fehler der Vergangenheit

Solche Verträge stehen heute bei Geldinstituten auf der Abschussliste. Die Boni machen aus Verträgen, mit denen die Geldinstitute zunächst superbillig Spargroschen eingesammelt hatten, Verträge, die ihnen nun bei jeder Zinszahlung teuer zu stehen kommen. Die deutsche Finanzwirtschaft hat sich so in eine missliche Lage manövriert. Die Fehler wurden in der Vergangenheit gemacht: Zu hohe Zinsversprechen, zu lange Laufzeiten der Verträge.

Beispiel Leipzig. Dort werden Kunden von »ihrer« Sparkasse kontaktiert und zu einem Gespräch eingeladen. »Wie uns Verbraucher berichten, wird in diesem dann versucht, die gut verzinsten Sparverträge zu beenden«, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. »Das Geld soll dann in eine andere Sparform oder in Fonds investiert werden.«

Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht wirklich neu. So versuchten schon in der Vergangenheit die Sparkasse Vogtland und die Stadtsparkasse Dresden, ihre Kunden zu einer »freiwilligen« Vertragsbeendigung zu bewegen.

Eine härtere Gangart verfolgten Sparkassen in anderen Bundesländern: Sie kündigten die Sparverträge. Der Streit endete in den Fällen der Sparkasse Ulm und der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld vor Gericht.

Sparer aus Baden-Württemberg profitierten von diesen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Für die Sachsen-Anhalter ist die Angelegenheit noch nicht geklärt. Währenddessen kündigte in Bayern die Volksbank Raiffeisenbank (VR) Nürnberg ihren Sparern. Als dies öffentlich ruchbar wurde, gab die VR Nürnberg nach. Verbraucherschützer empfehlen grundsätzlich, sich nicht freiwillig aus den lukrativen Sparverträgen drängen zu lassen.

Lebensversicherer sind keine Bausparkassen

Rückenwind haben Kreditinstitute und Versicherer durch den Bundesgerichtshof (BGH) erhalten. Die obersten Richter entschieden für viele Beobachter überraschend im Februar dieses Jahres, dass Bausparkassen hochverzinste, aber nicht ausgezahlte Verträge gegen den Willen der Kunden kündigen dürfen (BGH, Az. XI ZR 185/16 und Az. XI ZR 272/16).

Der BGH gab damit Konzernen Recht, die sich ausgerechnet auf Paragrafen berufen, die eigentlich Verbraucher schützen sollten. Mit Spannung wird die schriftliche Urteilsbegründung in einigen Monaten erwartet.

Können auch Versicherer und Banken kündigen?

Doch Lebensversicherer sind keine Bausparkassen. Sie dürfen an sich keine laufenden Policen kündigen - auch wenn sie, wie die Bausparkassen, durch Minizinsen in Schwierigkeiten geraten. Lebens- und Rentenversicherungen sind vom Versicherer nicht kündbar, stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin klar. Das BGH-Urteil zu den Bausparkassen habe sich auf das Darlehensrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bezogen - für Lebensversicherungen sei hingegen das Versicherungsvertragsrecht (VVG) maßgeblich.

Rundumschutz bietet aber auch das VVG nicht. Es kennt zwar kein Sonderkündigungsrecht à la Bausparkasse, aber es hält grundsätzlich eine Kündigung des Vertragsverhältnisses in § 166 für möglich. Einige Versicherer wie Neue Leben und die Gothaer sollen sich nach unseren Informationen ebenfalls an ihre Kunden gewandt haben, um sie zu einer Vertragsauflösung oder Vertragsänderung zu überreden.

Allerdings haben Versicherer ohnehin einen gesetzlich geregelten Gestaltungsspielraum, wenn es darum geht, die erzielten Erträge auf die Lebens-, Renten- und Riesterpolicen zu verteilen. Die relativ hohen Zinsgarantien bis zu 4 Prozent in alten Verträgen sind allerdings vertragsrechtlich »unbedingt«.

Doch die Bundesfinanzaufsicht Bafin hat Möglichkeiten, den Versicherern - wie auch Sparkassen und Banken - zur Seite zu springen. Allerdings nur unter der Bedingung, eine Insolvenz abzuwenden. Dann könnten sogar die Garantien gekürzt werden. Oder Verträge auf die brancheneigene Sicherungseinrichtung Protektor Lebensversicherungs-AG übertragen werden.

Es ist eine alte Erfahrung: Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Für Verbraucher heißt das einmal mehr, nicht alles auf eine Karte zu setzen. Das gilt für das langfristige Bausparen ebenso wie für die private Altersvorsorge.

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