19 Prozent der Ruheständler arbeiten des Geldes wegen

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Wenn Menschen im Rentenalter einer Erwerbsarbeit nachgehen, dann machen sie das zu 26 Prozent aus Freude an der Arbeit. Aber 19 Prozent der Ruheständler gehen einer Weiterbeschäftigung nach, um weiterhin Geld zu verdienen. Weitere Gründe für eine Erwerbstätigkeit im Ruhestand sind das Gefühl, gebraucht zu werden (15 Prozent) sowie Kontakte zu anderen Menschen (13 Prozent). Das ist ein Ergebnis einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung in Wiesbaden. Dafür wurden 2500 Personen im Alter zwischen 58 und 73 Jahren befragt.

Unterscheidet man die Befragten nach Bildungsabschlüssen, zeigt sich ein differenzierteres Bild: So zählt für Menschen mit hohem Bildungsgrad neben dem Spaß an der Arbeit (25 Prozent) vor allem das Gefühl, gebraucht zu werden (17 Prozent). Bei Personen mit niedriger Bildung ist die Freude an der Arbeit (27 Prozent) ebenfalls das wichtigste Motiv, allerdings ist der Aspekt des Geldverdienens hier deutlich stärker ausgeprägt. So gab jeder vierte Befragte mit geringer Bildung an, dass der Hinzuverdienst der Hauptgrund für eine bezahlte Tätigkeit im Ruhestand ist.

Männer wollen weniger in Teilzeit tätig sein

Die meisten Männer befürworten es, wenn in einer Partnerschaft beide arbeiten. So sind 82 Prozent dafür, davon 32 Prozent sehr nachdrücklich, wie aus einer Erhebung des Bundesfamilienministeriums hervorgeht. Solange die Kinder noch klein sind, finden vor allem jüngere Männer, dass Väter ihre Arbeitszeit reduzieren sollten: Dem stimmen 59 Prozent der unter 29-Jährigen zu. Die Zustimmung nimmt mit dem Alter aber ab. So sind es in der Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen noch 45 Prozent, bei den über 70-Jährigen nur 20 Prozent. Für die Studie wurden rund 3000 Männer und Frauen ab 18 Jahren befragt, davon 1550 Männer.

14,5 Prozent der Minijobber liegen unterm Mindestlohn

Viele Minijobber verdienen weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Untersuchung aus Nordrhein-Westfalen zeigt: Bei 14,5 Prozent der Minijobber wird die Untergrenze nicht eingehalten. Vor allem der Handel und das Gastgewerbe hielten sich nicht an die gesetzliche Vorgabe. Bundesweit gibt es gegenwärtig rund sieben Millionen Minijobber. 25 Prozent davon entfallen allein auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Neben dem Mindestlohn werden vielen Minijobbern weitere Arbeitnehmerrechte verwehrt. 20 Prozent der befragten Arbeitgeber gaben an, keinen bezahlten Urlaub zu gewähren, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall entfallen bei 18 Prozent der Arbeitgeber und 31 Prozent lassen eine Lohnfortzahlung an Feiertagen unter den Tisch fallen.

Neues Gesetz: Lohnlücke zwischen Frauen und Männern soll kleiner werden

Frauen verdienen in Deutschland weniger als Männer. Nach einer aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen pauschal 21 Prozent. Im Schnitt verdienen Frauen pro Stunde knapp 4,50 Euro weniger als Männer. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlter Teilzeit arbeiten oder in gering entlohnten Vollzeitjobs. Ohne diese Faktoren beträgt der Lohnunterschied nach unterschiedlichen Berechnungen 5 bis 7 Prozent.

Nun soll ein neues Gesetz für mehr Lohngleichheit sorgen. Kern der Neuregelung ist die Einführung eines Auskunftsanspruchs: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Betroffen davon sind rund 18 000 Firmen. Etwa 4000 Unternehmen mit über 500 Beschäftigten müssen außerdem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit in ihrem Betrieb vorlegen. Durch die Begrenzung auf Betriebe mit 200 Beschäftigten werden allerdings 60 Prozent der Frauen vom neuen Auskunftsrecht ausgeschlossen. Agenturen/nd

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