BGH billigt umstrittene Autodurchsuchung
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen unter Drogenfahndern beliebten Trick bei der Jagd nach Drogenkurieren gebilligt: Die Kriminalisten dürfen grundsätzlich Drogentransporter ohne richterlichen Beschluss durch die Verkehrspolizei anhalten und dabei »zufällig« gefunden Drogen beschlagnahmen lassen, damit Hintermänner nicht aufgescheucht werden, wie das Gericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Der BGH machte dazu aber Auflagen und betonte die Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei in solchen Situationen. Im zugrunde liegenden Fall war der Kläger wegen Einfuhr und Handels von vier Kilogramm Kokain aus den Niederlanden zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Drogenfahnder hatten sein Auto auf der Fahrt aus den Niederlanden bei einer angeblichen Verkehrskontrolle wegen überhöhter Geschwindigkeit durchsuchen und das Kokain finden lassen. Mit diesem Trick sollte verhindert werden, dass der in Marokko weilende Kopf der Bande alarmiert wird. AFP/nd
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