Was bringt das neue Verpackungsgesetz?

Dauerstreit um die Mülltonnen

  • Lesedauer: 3 Min.

Derzeit landet fast die Hälfte der im gelben Sack und in der gelben oder in der orangen Tonne gesammelten Verpackungsabfälle und andere Wertstoffe in der Müllverbrennungsanlage. Deshalb werden den Verwertern Recyclingquoten vorgeschrieben, die bis 2022 je nach Material auf bis zu 90 Prozent steigen. Auf die ursprünglich geplante flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne wird allerdings verzichtet, stattdessen gibt es zahlreiche kommunale Einzelregelungen.

Was ändert sich für die Verbraucher?

Beim Einkaufen finden Kunden bald Schilder an den Regalen, die anzeigen, wo Mehrwegflaschen stehen. Außerdem müssen sie auf einige Getränke Pfand zahlen, die bisher pfandfrei waren, nämlich Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure und auf Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent. An den Mülltonnen im Hof ändert sich nichts. Es hängt weiterhin vom Wohnort ab, ob man eine gelbe Tonne oder gelbe Säcke für Verpackungsmüll hat oder eine orange Tonne für alle Wertstoffe - je nachdem, ob Kommunen und private Unternehmen sich darauf verständigen oder nicht.

Orange Tonne für alle - warum klappt es damit nicht?

Dahinter steckt ein Streit zwischen Kommunen und Privatunternehmen der dualen Systeme, die Sammlung und Verwertung von Verpackungsmüll organisieren. Für den Restmüll sind dagegen kommunale Unternehmen zuständig. Die Wertstoffsammlung ist inzwischen ein gutes Geschäft, die dualen Systeme machen nach Angaben des Verbands der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) etwa eine Milliarde Euro Umsatz pro Jahr. Das wollten sie sich nicht nehmen lassen. Nach BDE-Angaben haben bis zu 15 Millionen Deutsche schon jetzt eine Wertstofftonne. Da viele Städte und Gemeinden ihre Pläne in Erwartung eines Gesetzes aufgeschoben hatten, dürften es aber bald noch mehr Tonnen werden.

Soll das Gesetz den Anteil von Mehrwegflaschen erhöhen?

Ja, unter anderem durch die Information für Verbraucher an Regalen. Der Mehrweganteil soll mindestens bei 70 Prozent liegen. Bisher liegt er bei rund 45 Prozent, Tendenz sinkend. Sanktionen sind aber auch weiterhin nicht geplant. Umweltverbände wie NABU begrüßen die Quote zwar als »wichtiges Signal«, fordern aber weiterhin eine Extrasteuer oder Abgabe auf Einweg-Getränkeverpackungen.

Wie sieht es mit Verpackungsrecycling aus?

Die Recyclingquoten werden erhöht. BDE-Präsident Peter Kurth rechnet mit einem »ordentlichen Schub«, die Quoten seien »ebenso wichtig wie ambitioniert und für die Branche machbar«. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert dagegen, dass Recyclingquoten in der Vergangenheit leicht manipulierbar gewesen seien und sich erst zeigen müsse, ob etwa 63 Prozent für Kunststoff machbar seien.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Am 1. Januar 2019, wenn alles glatt geht. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen, könnte aber ein Vermittlungsverfahren beantragen, um Kritikpunkte zu beseitigen. dpa/nd

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