Stalking-Opfer hatten vor Gericht wenig Erfolg

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Bis zu 2700 von Nachstellungen Betroffene haben sich jährlich seit 2012 an die Berliner Justiz gewandt. Der Erfolg blieb meist bescheiden, pro Jahr kamen unter 100 Fälle zur Anklage, Freiheitsstrafen wurden schließlich in rund 10 Prozent der tatsächlich verhandelten Verfahren verhängt. Das ergibt die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage der LINKE-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Ines Schmidt. Die Rechtsprechung lege »strenge Maßstäbe an die Tatbestandsmerkmale der Beharrlichkeit und der schwerwiegenden Beeinträchtigung an«, erklärt der Senat die wenigen tatsächlich stattfindenden Prozesse. Ein Wechsel der Telefonnummer, um Kontaktversuche zu unterbinden, reichte bisher meist nicht aus. »Es bleibt abzuwarten, ob die Neufassung des Stalking-Paragrafen den Opferschutz verbessern wird. Jetzt besteht zumindest die Möglichkeit das Stalking zu bestrafen, ohne dass es zuvor zu einer einschneidenden Lebensveränderung beim Opfer, wie zu einem Umzug, gekommen sein muss«, erklären Schmidt und Schlüsselburg. nic

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