Staatsanwalt ermittelt wegen Untreueverdachts bei VW

Braunschweiger Justizbehörden haben mehrere Manager wegen Zahlungen an Betriebsräte im Visier

  • Lesedauer: 2 Min.

Braunschweig. Wegen möglicher Untreue von Managern bei Zahlungen an Betriebsräte von Volkswagen hat die Braunschweiger Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.

Die Behörde teilte am Freitag mit, entsprechende Schritte eingeleitet zu haben. Es gebe »aktuell ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Aufwandsentschädigung für Betriebsratstätigkeit«, berichtete eine Sprecherin. Zuvor hatte die »Braunschweiger Zeitung« darüber berichtet.

Zum genauen Kreis der Beschuldigten wollte die Staatsanwaltschaft wegen des laufenden Verfahrens keine Angaben machen. Nach Informationen der Zeitung soll es eine Anzeige gegeben haben, die den Fall ins Rollen brachte. Es soll bei den Vorwürfen unter anderem um mutmaßlich zu hohe Bezüge für Betriebsratschef Bernd Osterloh gehen.

Aus dem VW-Betriebsrat hieß es, man sei über die Untersuchung der Staatsanwaltschaft informiert - halte das Vorgehen des Konzerns aber für rechtens: »Wir sind fest davon überzeugt, dass die bei Volkswagen geltenden Regelungen dem Betriebsverfassungsgesetz entsprechen und dass auch die Eingruppierung unseres Konzernbetriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh durch das Unternehmen korrekt erfolgt ist.«

Man werde gegenüber den Ermittlern erklären können, sich an die Regeln gehalten zu haben. Die »internen Regelungen sowie die konkrete Vergütung« seien »rechtskonform«.

Osterloh gehört als Chef der Mitarbeitervertretung zu den mächtigsten Akteuren in Europas größtem Autokonzern. Er sitzt auch im Präsidium des Aufsichtsrats und kann bei größeren Veränderungen sein Veto einlegen. Der Gewerkschafter betont aber stets, seine Rolle nicht in der eines »Co-Managers« zu sehen. Ihm wurde bereits auch der Posten des Konzern-Personalvorstands angeboten - dies hatte Osterloh aber nach dem Bekanntwerden der Diesel-Krise abgelehnt. Der Betriebsrat erklärte, er werde »vergleichbar zu Bereichsleitern vergütet«. dpa/nd

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