Verschweigen ist Kündigungsgrund
Tod der Wohnungsmieterin
Dies hat in einem am 21. April 2017 veröffentlichten Urteil das Amtsgericht München (Az. 432 C 9516/16) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau den Vermieter mehr als zehn Monate lang nicht über den Tod ihrer Mutter informiert und mit ihrer eigenen Tochter und deren Sohn dort weiter gewohnt. Erst als es Unregelmäßigkeiten mit der Miete gab, erfuhr der Vermieter davon. »Ein derartiges Verhalten ist in nicht hinnehmbarer Weise vertragswidrig«, stellte das Gericht fest und gab der Räumungsklage des Vermieters statt. dpa/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.