Verschweigen ist Kündigungsgrund

Tod der Wohnungsmieterin

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Dies hat in einem am 21. April 2017 veröffentlichten Urteil das Amtsgericht München (Az. 432 C 9516/16) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau den Vermieter mehr als zehn Monate lang nicht über den Tod ihrer Mutter informiert und mit ihrer eigenen Tochter und deren Sohn dort weiter gewohnt. Erst als es Unregelmäßigkeiten mit der Miete gab, erfuhr der Vermieter davon. »Ein derartiges Verhalten ist in nicht hinnehmbarer Weise vertragswidrig«, stellte das Gericht fest und gab der Räumungsklage des Vermieters statt. dpa/nd

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