Werbung

Geldstrafe gegen NSU-Mitangeklagten

  • Lesedauer: 1 Min.

Zwickau. Ein Mitangeklagter aus dem Münchner NSU-Prozess ist vom Amtsgericht Zwickau wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der mutmaßliche Unterstützer der rechten Terrorgruppe einen heute 19-Jährigen verprügelt, getreten und mit dem Tode bedroht hat. Das Gericht verhängte am Montag in der von großem Medieninteresse begleiteten Verhandlung eine Geldstrafe von 52 Tagessätzen à 13 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zur Gerichtsverhandlung war es gekommen, weil André E. einen Strafbefehl über 600 Euro nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt hatte. Als Mitangeklagter von Beate Zschäpe muss er sich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zum Mord verantworten. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal