Extrawürste für Gewerkschaftsmitglieder

Gewerkschaften versuchen immer häufiger, bei Firmenchefs Vorteile für ihre Mitglieder zu erwirken

  • Christian Ebner
  • Lesedauer: 4 Min.

»Unsere Mitglieder finden es gar nicht lustig, dass Trittbrettfahrer die gleichen Leistungen erhalten wie sie«, berichtet Manfred Maresch, Chef des IG-BCE-Bezirks Alsdorf. Bei vielen Firmen im rheinischen Braunkohle-Revier zeigt sich ein altbekanntes Problem: Um die Mitarbeiter nicht in Scharen in die Arme der Gewerkschaft zu treiben, zahlen die Arbeitgeber die tariflich vereinbarten Gehälter und Leistungen einfach an alle Beschäftigten gleichermaßen aus. Unter dem Strich stellen sich die Nicht-Mitglieder aber wirtschaftlich besser, weil sie keine Gewerkschaftsbeiträge zahlen müssen, die in der Regel ein Prozent des Bruttogehalts betragen.

In unterschiedlicher Intensität versuchen die Gewerkschaften daher, für ihre eigenen Leute Extras herauszuholen. Einmalzahlungen, ein Tag Urlaub mehr oder Zuschüsse zu Krankengeld oder Altersversorgung sind Beispiele aus der vielfältigen Praxis. Gelungen ist ihnen das bislang vor allem in einigen Hundert Haustarifverträgen, ganz selten in Flächenvereinbarungen, wo die Arbeitgeberverbände meist starken Widerstand zeigen. »Wir machen nichts mit, was Belegschaften spaltet und das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» im selben Betrieb verletzt«, hat es der frühere Gesamtmetallchef Martin Kannegießer schon vor Jahren auf den Punkt gebracht.

»Die Arbeitgeber möchten alle Mitarbeiter gleich behandeln, unabhängig davon, ob sie Gewerkschaftsmitglied sind oder nicht«, erläutert Hagen Lesch vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW). »Die Arbeitgeber zahlen ja auch keinen Bonus dafür, sich nicht gewerkschaftlich zu organisieren.« Ausnahmen gibt es nur in kleinen Spezialbranchen wie der Kautschukindustrie oder der deutschen Miederindustrie, in der Gewerkschafter seit 1963 einen Extrazuschuss zur betrieblichen Altersversorgung erhalten.

Deutlich leichter als in diesen Ausnahmefällen tut sich eine Gewerkschaft mit der Durchsetzung von Boni, wenn ein einzelnes Unternehmen in einer Krise auf die Unterstützung der Beschäftigten angewiesen ist, wie der gewerkschaftsnahe Arbeitsrechtler Johannes Heuschmid sagt.

Bei der IG Metall ist das nach dem »Pforzheimer Abkommen« aus dem Jahr 2004 häufiger der Fall. Einschnitte bei Sonderzahlungen oder Arbeitszeit werden in den Sanierungsvereinbarungen typischerweise für die eigenen Mitglieder abgemildert: Sie sind dann besser gegen Einkommensverluste und andere Nachteile geschützt als Nicht-Mitglieder. Das soll auch ein Anreiz sein, in schwierigen Zeiten Gewerkschafter zu bleiben, sagt Heuschmid.

In der Sanierungssituation hat zudem das Unternehmen weder ein Interesse noch die notwendigen Mittel, die Extrawurst auch allen anderen nicht organisierten Beschäftigten zukommen zu lassen. Das ist wichtig, denn Nachteile für andere dürfen die Tarifpartner nämlich nicht miteinander vereinbaren. Druck oder gar Zwang zum Gewerkschaftseintritt darf erst recht nicht ausgeübt werden. In einer einfachen Sonderzahlung sieht das Bundesarbeitsgericht seit einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2009 aber nur noch einen »Anreiz«, was zu einer gewissen Renaissance der Boni-Vereinbarungen geführt hat.

In den Gewerkschaften werden aber durchaus auch Bedenken formuliert, wenn zu forsch nach individuellen Vorteilen gerufen wird. Dahinter steht zum einen die Vorstellung, dass Menschen sich aus Idealismus zusammenschließen, um die gesamtgesellschaftliche Situation zu verbessern, und nicht nur, weil sie sich einen eigenen Vorteil ausrechnen. Außerdem müssen sich in den Betrieben die Gewerkschafter als solche offenbaren, wenn sie das vereinbarte Extra erhalten wollen. Auch bei einer durchaus möglichen Abwicklung über Treuhänder könnte der Arbeitgeber schnell Rückschlüsse auf Organisationskraft und Arbeitskampfstärke ziehen - Extras kommen also eigentlich nur in solchen Betrieben in Frage, in denen ohnehin die allermeisten in der Gewerkschaft sind.

Chemie-Gewerkschafter Maresch zieht dann auch eine durchaus gemischte Bilanz seiner Boni-Pläne: Mal scheiterte die Gewerkschaft am Widerstand des Tarifpartners wie bei der RV Rheinbraun, die einen Präzedenzfall für den gesamten RWE-Konzern verhindern musste. In anderen Fällen wie dem kriselnden CD-Hersteller Cinram sei es hingegen durchaus gelungen, Vorteile für die eigenen Leute herauszuholen. Die Mitglieder ließen da auch nicht locker, sagt Maresch. »Wir setzen das immer wieder auf die Tagesordnung.« So wird das auch in anderen Gewerkschaften wie der IG Metall, ver.di oder der NGG gesehen. Letztere hat gerade bei Coca-Cola einen größeren Extraschluck für ihre Mitglieder herausgeholt.

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