Hessen: Gericht bestätigt Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen
Kassel. Rechtsreferendarinnen dürfen laut einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) während ihrer Amtsausübung kein Kopftuch tragen. Mit dieser Entscheidung gab der VGH am Mittwoch einer Beschwerde des hessischen Justizministeriums statt, das gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 12. April geklagt hatte. Die Antragstellerin hatte sich zunächst erfolgreich gegen ein Hinweisblatt des Ministeriums zur Wehr gesetzt, das ihr das Tragen eines Kopftuches während ihrer amtlichen Tätigkeit verboten hatte (AZ: 1 B 1056/17). Zur Begründung seiner Entscheidung führte der VGH an, dass eine religiöse Bekleidung einer Rechtsreferendarin gegen das Neutralitätsgebot in der Justiz verstoße. Verfahrensbeteiligte könnten sich dadurch beeinträchtigt fühlen oder Zweifel an der Neutralität der Justiz haben. epd/nd
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