Zentralrat fordert Beauftragten

Schuster will verbindliche Antisemitismus-Definition

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Berlin. Der Zentralrat der Juden hat die Fraktionen im Bundestag aufgefordert, noch vor der Bundestagswahl einen Sonderbeauftragten für Antisemitismus einzusetzen. Der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster, wandte sich mit einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden und die zuständigen Berichterstatter der Fraktionen. Darin fordert er die Abgeordneten auf, sich für einen Sonderbeauftragten sowie eine verbindliche Antisemitismus-Definition einzusetzen, die es Polizei und Justiz erlauben würde, antisemitische Straftaten konsequenter zu verfolgen.

Schuster beruft sich auf den Unabhängigen Expertenkreis, der dem Bundestag Ende April seinen Bericht über den Antisemitismus in Deutschland vorgelegt und ebenfalls die Berufung eines Sonderbeauftragten empfohlen hatte. Dieser solle beim Bundeskanzleramt angesiedelt sein, schreibt Schuster, und »dafür Sorge tragen, dass unabhängig von Legislaturperioden die Empfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises umgesetzt werden.« Zu den zentralen Forderungen der Fachleute zählt neben einem Sonderbeauftragten die Einrichtung einer Datenbank für antisemitische Straftaten.

Schuster kritisiert zudem, dass noch immer ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung des Antisemitismus fehle. Es sei nicht hinnehmbar, wenn die jüngsten Empfehlungen der Experten - ebenso wie die Vorgängerberichte - in der Schublade verschwänden und folgenlos blieben, so der Zentralrats-Präsident. epd/nd

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