Russland hat Recht auf freie Wahlen verletzt
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen Verletzung des Rechts auf freie Wahlen verurteilt. Es ging dabei um Neuauszählungen bei der Parlamentswahl im Dezember 2011 sowie der zeitgleich durchgeführten Wahl zur Sankt Petersburger Versammlung. Fälschungsvorwürfe hatten damals zu Protesten von Tausenden Regierungsgegnern geführt. Die Straßburger Richter können den Verdacht von Manipulationen nur begrenzt prüfen, wie sie am Dienstag in ihrem Urteil klarstellten. Sie hielten den Vorwurf der Kläger aber für vertretbar, dass die Neuauszählung unfair abgelaufen sei. Das Ausmaß der Nachzählung, deren unklare Begründung sowie das Ergebnis, das deutlich zugunsten der Regierungspartei ausgefallen sei, sprächen stark dafür. Die Richter warfen Russland vor, die Vorwürfe anschließend nicht ernsthaft untersucht zu haben. dpa/nd
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