Ein teures Recht - Finanzaufsicht unterstützt Verbraucher

Fragen & Antworten zum Konto für Jedermann

  • Lesedauer: 4 Min.

Seit knapp einem Jahr hat in Deutschland jeder das Recht auf Eröffnung eines Girokonto. Doch Theorie und Praxis klaffen beim sogenannten Konto für Jedermann bisweilen weit auseinander. Die Finanzaufsicht Bafin stärkt Verbrauchern nunmehr den Rücken.

Wie ist die Rechtslage?

Seit dem 19. Juni 2016 hat jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Mit dem Zahlungskontengesetz setzte die Bundesregierung eine EU-Richtlinie von 2014 um.

Einzige Voraussetzung für ein sogenanntes Basiskonto ist, dass man sich legal in der EU aufhält. Der Kontoinhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Überzogen werden kann ein solches Konto nicht.

Wer soll davon profitieren?

Gehaltszahlung, Online-Einkauf, Stromrechnung - ohne Girokonto geht kaum etwas. Doch Schätzungen zufolge haben etwa eine Million Menschen in Deutschland kein Bankkonto - und damit keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Das sind meist Menschen ohne festen Wohnsitz, Flüchtlinge oder finanziell schwache Verbraucher. Zwar bieten die Kreditinstitute seit 1995 auf freiwilliger Basis ein Girokonto für Jedermann an. Mit der Umsetzung dieser Selbstverpflichtung der Finanzbranche war die Politik jedoch alles andere als zufrieden: Obdachlose und Flüchtlinge wurden von Banken häufig als Kunden abgelehnt, weil sie entweder keinen festen Wohnsitz vorweisen oder keine Ausweispapiere vorlegen konnten.

Wie viele Basiskonten wurden seit Neuregelung eröffnet?

Übergreifende Zahlen gibt es dazu aus der Kreditwirtschaft nicht. Auch die Bafin hat derzeit keine genauen Daten. Einzelne Institute lassen sich zum Teil in die Karten blicken. Sechs Monate nach Start der Neuregelung berichtete Deutschlands viertgrößte Sparkasse, die Frankfurter Sparkasse, von 500 Kontoeröffnungen auf dieser Basis. Bei der Commerzbank hieß es, das Basiskonto sei »kein Massenphänomen«. Die Postbank berichtete, dass sie mehrere Hundert Anträge abgelehnt habe, weil sich die Antragsteller nicht ausreichend ausweisen konnten oder bereits ein Girokonto hatten.

Was sagen dazu die Verbraucherschützer?

Verbraucherschützer kritisieren, dass Bankkunden ihr Recht auf ein Girokonto oft teuer bezahlen müssen. Etliche Institute verlangten für Jedermann-Konten vergleichsweise hohe Gebühren. Das Basiskonto sei »in aller Regel nicht das günstigste Kontomodell«, monierte Verbraucherschützerin Carmen Friedrich vom Netzwerk Marktwächter Finanzen. »Da sich das Angebot vor allem an sozial Schwächere richtet, muss man sich schon fragen, ob Gebühren von zehn Euro oder mehr angemessen sind.« Im September mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fünf Banken und eine Sparkasse wegen ihrer Preisgestaltung beim Basiskonto ab. Im März reichten die Verbraucherschützer wegen aus ihrer Sicht unangemessen hoher Gebühren Klagen gegen drei Institute ein.

Warum sind Basiskonten oft so teuer?

Die Institute argumentieren, die Eröffnung solcher Konten sei aufwendiger als im Normalfall: Die Prüfung persönlicher Daten des Antragstellers dauere länger und nach Kontoeröffnung seien solche Kunden für die Bank oft schlecht erreichbar. Und Inhaber solcher Konten bräuchten erfahrungsgemäß mehr Beratung und Hilfestellung - das koste.

Wie sieht die Finanzaufsicht das Thema?

Die Bafin hat bereits in rund 110 Fällen beim Jedermann-Konto zugunsten von Verbrauchern eingegriffen. Meist reichte es, dass sich die Aufseher bei der Bank meldeten. In 17 Fällen jedoch musste die Finanzaufsicht den individuellen Rechtsanspruch der Verbraucher durch förmliche Anordnung durchsetzen. Inzwischen scheinen sich die Institute in das Modell Basiskonto hineingefunden zu haben, sagte Bafin-Exekutivdirektorin Béatrice Freiwald. Auch bei den Gebühren für das Basiskonto schaut die Bafin genau hin: »Abwehrpreise dürfen die Kreditinstitute nicht verlangen.« Bisher habe die Bafin 10 Geldhäuser zu ihren Entgeltmodellen angehört. Die meisten hätten diese danach angepasst.

Wie werden die Gebühren berechnet?

Sie müssen angemessen sein. Die Banken dürfen zwar angemessen daran verdienen, aber wichtig ist, dass das Entgelt marktüblich ist und sich am Nutzerverhalten orientiert. Das bedeutet: Entweder unterschiedliche Modelle für verschiedene Nutzertypen oder wie Bafin-Expertin fordert: »Wer sein Konto wenig nutzt oder auf bestimmte Leistungen verzichtet, zahlt auch weniger.« dpa/nd

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