Echtzeitüberweisung: Mehr Schutz für Bankkunden

Was bei Echtzeitüberweisungen zu beachten ist

  • Lesedauer: 2 Min.
Instant Payments – Echtzeitüberweisung: Mehr Schutz für Bankkunden

Lange war es in der Bankenbranche üblich, Überweisungen zu sammeln und dann stapelweise abzuarbeiten. Auch Aufträge, die Kunden online einstellten, wurden in der Regel erst mit Zeitverzug ausgeführt. Bei Instant Payments versprechen die Anbieter, dass das Geld binnen zehn Sekunden von einem Konto auf das andere Konto übertragen wird – und das rund um die Uhr, auch nachts und an Wochenenden.

Seit dem 9. Januar 2025 müssen Banken und Sparkassen in Europa unabhängig von Tag und Stunde empfangenes Geld dem Empfängerkonto direkt gutschreiben. Die Gebühren für Echtzeitüberweisungen dürfen seither zudem nicht höher sein als für herkömmliche Überweisungen. Nun kommt die Pflicht zum Geldversand in Echtzeit hinzu, wenn Kunden diese Option wünschen. 

Banken müssen seit 9. Oktober an bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht. 

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Bisher müsse ein Zahler den Daten vertrauen, die ihn per Rechnung oder E-Mail erreichen, sagt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken. »Allein anhand dieser Daten können Sie als Zahler nicht entscheiden: Sind das saubere Daten?« Künftig würden Daten zwischen Geldhäusern für den Zahler transparent abgeglichen, bevor die Zahlung ausgeführt wird, erläutert Beyritz. 

Innerhalb weniger Sekunden bekommt derjenige, der eine Überweisung ausgefüllt hat, eine der folgenden Rückmeldungen: Name und IBAN stimmen überein oder Name und IBAN stimmen fast überein oder Name und IBAN stimmen nicht überein. Nicht immer muss es sich um Betrug handeln, wenn die Bank bei einer Empfängerüberprüfung dem Kunden zurückmeldet, dass mit den Daten etwas nicht stimmt. Etwa, wenn auf der Überweisung der Name steht, den der Zahlende vom Ladenschild kennt, die Bank das Konto aber unter dem Namen des Firmeninhabers führt. Der Kunde entscheidet auf Basis der Rückmeldung der Bank selbst, ob er die Überweisung freigibt – auf eigenes Risiko. dpa/nd

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