Öffentlich, privat, kommerziell

Jürgen Amendt über irreführende Begrifflichkeiten bei der Debatte um Bildungsprivatisierung

  • Lesedauer: 2 Min.

Wenn man von Privatisierung der Bildung spricht, muss man die Begriffe exakt definieren und säuberlich zwischen Kommerzialisierung und Privatisierung unterscheiden. So ist auch eine Privatschule in Deutschland faktisch eine öffentliche Schule, wenn sie die entsprechende Genehmigung seitens der Schulverwaltung hat und ihr Lehrplan sowie ihre Schulorganisation den staatlichen Vorgaben entsprechen. Eine Privatschule kann, muss aber nicht zwingend, sozial homogen zusammengesetzt sein, will heißen: nur von Schülern aus akademischen und einkommensstarken Familien besucht werden. Und eine staatliche Schule ist nicht automatisch sozial nicht selektiv.

Der Beschluss von Bundestag und Bundesrat von Anfang Juni, künftig bei der Sanierung und dem Bau von Schulgebäuden auch private Geldgeber im Rahmen der sogenannten Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) zuzulassen, ist wiederum etwas anderes. Hier geht es nicht um die Trägerschaft einer Schule, nicht darum, was wie von welchen Lehrern gelehrt und von welchen Schülern gelernt wird, sondern um bauliche Investitionen. Das Problem bei der ÖPP ist ja nicht, dass privates Geld in den staatlichen Sektor fließt, sondern dass sich der Staat (der der Idee nach durch demokratisch gewählte Parlamente kontrolliert wird), finanziell privaten Investoren ausliefert und diese Profite aus Steuermitteln erzielen können.

Genau genommen haben Bund und Länder vor wenigen Wochen nicht der Privatisierung des Schulsystems den Weg bereitet, sondern dessen Kommerzialisierung.

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