»Polit-Putze« wird nun doch nicht angeklagt

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Das Berliner Landgericht hat das Verfahren gegen die antifaschistische Aktivistin Irmela Mensah-Schramm eingestellt. Die Kammer sieht den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Sachbeschädigung als nicht erwiesen an. Ein »besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung« bestehe nicht, wie es in dem Schreiben über die Einstellung des Verfahrens vom 14. Juni heißt, das dem »nd« vorliegt. Die Staatsanwaltschaft hatte Anzeige gegen die selbst ernannte »Polit-Putze« erstattet, nachdem Mensah-Schramm 2016 ein rechtsextremes Graffito in einem Zehlendorfer Fußgängertunnel übermalt hatte. Da die entsprechende Wand bereits beschmiert war, sei die Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass Mensah-Schramm die Wand ihrerseits beschädigt habe, »eher zweifelhaft«, schreibt das Landgericht. jlo

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