Riester-Rente im Abflug
Produktinformationen zu Altersvorsorgeverträgen
Die Anbieter zertifizierter Altersvorsorgeverträge feiern Geburtstag. Im Januar ist die staatlich geförderte Riester-Rente 15 Jahre alt geworden. Später kam noch ein Brüderchen hinzu, der zertifizierte Basisrentenvertrag, kurz Rürup-Rente. Für die Anbieter war dies lange Zeit ein gutes Geschäft. Inzwischen steigen immer mehr Versicherer, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen aus der staatlich geförderten Altersvorsorge aus. Der hohe Verwaltungsaufwand wie auch die niedrigen Zinssätze haben die Melkkuh »Altersvorsorge« ausgezehrt.
Auch die Sparer sehen das Produkt immer skeptischer. Der Zuwachs von Riester-Verträgen ist auf einen historischen Tiefstand gefallen: Trotz des insgesamt positiven Saldos dokumentiert die amtliche Statistik für 2016 einen erheblich verstärkten Negativtrend.
Viele Deutsche sparen fleißig. Doch die monatliche Ersparnis von 16 Milliarden Euro landet laut Bundesbank fast vollständig auf nahezu unverzinsten Spar- und Tagesgeldkonten. Dieses Sparen hat mit einer vernünftigen Altersvorsorge nichts zu tun. Denn im Grunde weiß niemand, welche Leistungen er in zehn, zwanzig oder gar vierzig Jahren aus der staatlichen Rente beziehen wird. Gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen und Eltern mit kleinen Kindern sind »Riester« und »Rürup« - auch wenn medial oft anderes behauptet wird - aufgrund der vergleichsweise hohen staatlichen Prämien durchaus attraktiv. Wir haben das im nd-ratgeber wiederholt dargestellt.
Mehr Infos braucht jeder
Daher ist es ein Fortschritt, dass die Bundesregierung eine alte Forderung der Verbraucherschützer aufgenommen hat und für mehr Einsicht in die Produkte sorgt, die Finanzdienstleister für eine private Altersvorsorge anbieten. Seit dem 1. Januar 2017 erhält jeder Verbraucher vor Abschluss eines steuerlich geförderten Vertrags zur privaten Altersvorsorge ein »individuelles Produktinformationsblatt« (PIB). »Es enthält die wichtigsten Angaben zum geplanten Vertrag«, heißt es beim Bundesfinanzministerium.
Welche Informationen in welcher Form auf dem Blatt darzustellen sind, ist im Wesentlichen gesetzlich vorgegeben. Das soll dem Verbraucher insbesondere dabei helfen, die möglichen Ertragschancen und Risiken sowie die Kosten des Produkts zu verstehen und einen Produktvergleich zu erleichtern. Zusätzlich können sich Verbraucher über die von ihnen ausgewählten Produkte genauer informieren. Ohne die Angabe persönlicher Daten. Dazu müssen die Anbieter zertifizierter Riester- und Basisrentenprodukte »Muster-Produktinformationsblätter« veröffentlichen - allerdings lediglich im Internet.
Solche Muster-Produktinformationsblätter müssen auf allen Webseiten angeboten werden, auf denen für das jeweilige Produkt geworben wird. Die Muster-Produktinformationsblätter zeigen die entsprechenden Informationen für einen einheitlich vorgegebenen »Muster-Kunden« für vier verschiedene Laufzeiten.
Tipp: Eine Auflistung aller veröffentlichten Muster-Produktinformationsblätter ist auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.de) zu finden.
Nützlich für die erste Orientierung
Aus Verbrauchersicht sind nicht alle Wünsche erfüllt worden, wie PIB und Muster-Produktinformationsblätter zu gestalten seien. Einerseits sollen sie dem Sparer Einblick verschaffen und das in einer einfachen Sprache, anderseits sollen sie möglichst kurz sein. Das geht nicht ohne Kompromisse. An mancher Stelle könnte man zukünftig noch nachbessern.
Aber für eine erste Orientierung sind die Blätter sehr nützlich. Für langfristige Versicherungsverträge wie der privaten Altersvorsorge sollte man jedoch nicht ausschließlich auf ein Produktinformationsblatt setzen. Wichtige Details finden sich weiterhin nur in den Vertragsbedingungen! Und die sind ellenlang. Eine fachkundige unabhängige Beratung kann also nach wie vor für Sparer zweckmäßig sein.
Infobroschüre im Internet
Zum verbindlichen Produktinformationsblatt für zertifizierte Riester- und Basisrentenverträge hat das Bundesfinanzministerium im Internet eine Informationsbroschüre veröffentlicht (www.bundesfinanzministerium.de/Produktinformationsblatt). Darin wird erläutert welche wichtigen Daten zum Vertrag auf dem Produktinformationsblatt zu finden sind. Dazu zählen die persönlichen Daten des Sparers, in welcher Höhe Einzahlungen auf den Vertrag geplant sind und in welcher Höhe der Anbieter Leistungen zu Beginn der Auszahlungsphase für die Altersvorsorge garantiert. Zudem werden die Ergebnisse für vorgegebene beispielhafte Wertentwicklungen, die Chancen-Risiko-Klasse und die Effektivkosten des Vertrags angegeben. werbende Inhalte sind auf dem Produktinformationsblatt unzulässig.
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