Flüchtlinge bangen um ihre Familien

Koalition verhindert Abstimmung im Bundestag

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Bundestag wird sich in dieser Wahlperiode nicht mehr mit der Familienzusammenführung subsidiär geschützter Flüchtlinge in Deutschland beschäftigen. Zum wiederholten Mal lehnte die Große Koalition am Mittwoch im Innenausschuss eine Beratung des Plenums dazu auch in dieser Woche ab. Die Anträge der Opposition, die Aussetzung des Familiennachzugs zu beenden, die der Bundestag 2016 für zwei Jahre beschlossen hatte, werden deshalb erneut nicht behandelt. Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft vor allem syrische Kriegsflüchtlinge. Erst ab März 2018, zwei Jahre nach dem Beschluss des Bundestages, dürfen die Betroffenen einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Noch am Mittwoch hatte die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl an die Abgeordneten der Großen Koalition appelliert, ihre Blockadestrategie zu beenden und den Familiennachzug zu ermöglichen. Im Wissen, dass große Teile der SPD-Fraktion einem solchen Anliegen zustimmen würden, hatte Pro Asyl zudem die Öffnung der Abstimmung und den Verzicht auf Fraktionszwang gefordert. Wie im Falle der »Ehe für alle« handele es sich hier um eine Gewissensfrage. »Die Fraktionsspitzen dürfen Abgeordnete nicht daran hindern, entsprechend ihrem Gewissen Position zu beziehen«, forderte Geschäftsführer Günter Burkhardt. CDU und SPD hätten sich mit »hehren Bekenntnissen« auf ihren Parteitagen zum Thema Familie geäußert. Monatelange Wartezeiten und bürokratische Hürden verhinderten jedoch selbst für anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention einen Familiennachzug.

Erst in dieser Woche war bekannt geworden, dass die Erteilung von Visa für Angehörige anerkannter afghanischer Flüchtlinge in Deutschland derzeit unterbrochen ist. Das räumte das Außenministerium in einem Schreiben an die Linkspolitikerin Ulla Jelpke unter Hinweis auf den jüngsten Anschlag nahe der deutschen Botschaft in Kabul ein. »Statt eines Abschiebestopps gibt es einen Stopp der Familienzusammenführung«, kritisierte Jelpke daraufhin. Es gebe für Familienzusammenführung einen klaren Rechtsanspruch, »der nicht einfach auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden darf«. Trotz des Anschlags hatte die Bundesregierung erklärt, dass Abschiebungen zwar ausgesetzt, aber im Einzelfall fortgeführt werden.

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