Bewährungsstrafe für Ex-Richter wegen Probehaft

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Kassel. Wegen seines ungewöhnlichen Vorgehens in einer Gerichtsverhandlung ist ein früherer Richter im hessischen Kassel zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Weil er 2009 einen wegen Exhibitionismus Angeklagten während einer Verhandlung probeweise in eine Zelle stecken ließ, sprach ihn das Landgericht schuldig. Er habe zwar das beste Ergebnis für den Angeklagten erreicht, aber eine »fürchterlich schlechte Idee« gehabt, erklärte das Gericht. Der Exhibitionist hatte nach dem einminütigen Zellen-Aufenthalt gestanden und eine Therapie begonnen. Das Landgericht Kassel verurteilte den damaligen Proberichter nun wegen Rechtsbeugung und Aussageerpressung zu einem Jahr auf Bewährung. Fünf Monate gelten aufgrund der langen Prozessdauer als verbüßt. Es ist das zweite Urteil in dem Fall, der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2012 einen Freispruch aufgehoben. Der 40-Jährige war seit dem Vorfall nicht mehr als Richter oder Anwalt tätig. dpa/nd

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